Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Als Mieter Notdienst mit Reparatur, Mängelbeseitigung beauftragen

Die Notwendigkeit für eine (behelfsmäßige) Reparatur besonders dringender Mängel kann dazu führen, dass man als Mieter einen Notdienst beauftragen kann, oder sogar beauftragen muss.

Notreparaturen als Mieter nur beauftragen wenn, dies dringend erforderlich ist

Wird vom Mieter eine Reparatur beauftragt, ohne dass ein wirklich dringender Fall vorliegt, dann kann es sein, dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt.

https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelbeseitigung/Ersatzvornahme/Als-Mieter-Notdienst-mit-Reparatur-Maengelbeseitigung-beauftragen-E3048.htm