Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Hausmeister – welche Kosten sind Betriebskosten des Mieters?

Meist sind die Kosten des Hausmeisters vom Mieter als Betriebskosten zu tragen, weil eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag dies regelt. Trotzdem gibt es immer wieder Ärger um diese Betriebskosten.

Durch welche Tätigkeit entstehen umlegbare Betriebskosten für einen Hausmeister?

Hausmeistertätigkeiten, die z.B. als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können:

  • Reinigung von Treppenhaus, Kellergängen und Hof,
  • Kontrolle des freien Durchgangs der Flucht- und Rettungswege,
  • Winterdienst,
  • Bedienung und Kontrolle der Heizung,
  • Gartenpflege,
  • Kontrolle des Fahrstuhls,
  • Kontrolle eines Gemeinschaftskellers,
  • Kontrolle Müllstandsflächen.
Hinweis: Das gilt natürlich nur, soweit diese Tätigkeiten nicht schon als Fremdleistungen separat berechnet werden.

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Hauswart/Hausmeister-welche-Kosten-sind-Betriebskosten-des-Mieters-E2080.htm