Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Stiftung Warentest am 16.10.2017 – Mietrecht: Wann der Vermieter in die Wohnung darf

Wer eine Wohnung gemietet hat, besitzt das Hausrecht. Will der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter die Wohnung betreten, muss er das sachlich begründen und sogar schriftlich ankündigen. Erlaubt ist zum Beispiel, dass der Vermieter Hand­werker schickt. test.de erklärt, in welchen Fällen der Vermieter sonst noch in die Wohnung darf.

https://www.test.de/Mietrecht-Wann-der-Vermieter-in-die-Wohnung-darf-5241274-0/