Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


Berliner Morgenpost am 13.02.2018: Zweckentfremdung – Neue Regeln für Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin

Berliner dürfen künftig ihre Wohnung bis zu 60 Tage an Feriengäste vermieten. Dafür gelten strengere Regelungen bei Wohnungsleerstand.

In Berlin gelten bald neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Hauptstädter dürfen in ihrer Wohnung künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung Feriengäste wohnen lassen. Dazu müssen sie sich lediglich bei ihrem Bezirksamt registrieren lassen. Wer länger als 60 Tage an Urlauber vermieten will, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Entsprechende Änderungen des sogenannten Zweckentfremdungsverbots beschloss der rot-rot-grüne Senat am Dienstag. Bisher ist in jedem Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213427725/Bald-neue-Regeln-fuer-Vermietung-von-Ferienwohnungen.html