Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


swp.de am 19.04.2018: Ist auf dem eigenen Balkon alles erlaubt?

Der Balkon gehört zu einem Teil der Wohnung, für den der Mieter für dessen Gebrauch Miete bezahlt. Kann er den Balkon also nach Lust und Laune nutzen? Nicht unbedingt, sagt das Mietrecht. Es gibt Grenzen was die Nutzung angeht: wenn Mitbewohner und Nachbarn dadurch gestört werden und es nicht mehr zumutbar wird. Es ist allerdings nicht alles verboten, was auf den ersten Blick negative Auswirkungen hat. Gewisse Dinge muss der Nachbar hinnehmen, auch wenn er sich gestört fühlt.

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/ist-auf-dem-balkon-_alleserlaubt_-25352524.html