Pressemitteilung 18/2018

40.000 und die Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen” geht weiter

Bei der Online-Petition des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. “Mietpreisbremse verschärfen” auf Change.org (change.org/mietpreisbremse) haben bisher über 40.000 Mieterinnen und Mieter für eine Verschärfung der Mietpreisbremse unterschrieben, was eindeutig belegt, wie sehr die Problematik den Mieterinnen und Mietern am Herzen liegt. Der AMV führt seine Online-Petition zunächst weiter, bis die gesetzgeberischen Vorschläge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorliegen.

Im Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 haben sich die CDU/CSU und die SPD darauf verständigt, im Hinblick auf die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn („Mietpreisbremse“) für mehr Transparenz bei Mieterinnen und Mietern zu sorgen. Hierzu soll ein gesetzlicher Auskunftsanspruch des Vermieters hinsichtlich der Vormiete geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die nach dem Gesetz erforderliche Rüge des Mieters hinsichtlich der zulässigen Miete herabgesetzt werden.Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit entsprechende gesetzgeberische Vorschläge vor, die noch vor der Sommerpause vorliegen sollen.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. dankt allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern seiner Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen”. Das bisherige Ergebnis von 40.000 Unterschriften hat all unsere Erwartungen übertroffen”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Wir führen unsere Petition zunächst weiter, bis die gesetzgeberischen Vorschläge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorliegen”, so Eupen. „Wir müssen zurzeit davon ausgehen, dass die beabsichtigten gesetzgeberischen Korrekturen bei der Mietpreisbremse nicht genügen werden”, äußerte Eupen. „Zwar begrüßen wir grundsätzlich die Erarbeitung gesetzgeberischer Vorschläge zur Verbesserung der Mietpreisbremse. Allerdings genügen alleine die Einführung eines gesetzlichen Auskunftsanspruchs sowie die Senkung der Anforderungen an die erforderliche Rüge nicht, um aus einem zahnlosen Tiger eine abschreckende Mietpreisbremse zu machen. Hierzu bedarf es vielmehr weiterer gesetzlicher Korrekturen wie eines zeitlich erweiterten Rückzahlungsanspruchs für Mieter von Anbeginn des Mietverhältnisses an, der Abschaffung der Ausnahmen der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen, der Einführung von Sanktionen, der Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln sowie der Erweiterung des Bezugszeitraums des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB von vier auf zehn Jahre“, so Eupen. „Solange CDU/CSU und SPD zu derartigen gesetzgeberischen Reparaturen nicht bereit sind, verpufft die Mietpreisbremse und führt nicht zu einem langsameren Mietenanstieg“, sagte Eupen.

Berlin, den 16.04.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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