Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 14.05.2018: Asbest in Wohnungen – Mieter können nun Schadensersatz fordern

Das Berliner Landgericht hat die Rechte von Mietern in asbestbelasteten Wohnungen gestärkt. Wenn ein Vermieter seine Mieter nicht über eine vorhandene Asbestbelastung informiert, macht er sich danach einer Verletzung der Verkehrssicherungs-, Schutz- und Obhutspflichten schuldig. Der Mieter kann gegebenenfalls Schadensersatz fordern, wenn er aufgrund der Asbestbelastung erkrankt.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/asbest-in-wohnungen-mieter-koennen-nun-schadenersatz-fordern-30173320