Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 08.06.2018: Vorkaufsrecht – Mieter in Kreuzberg müssen Rettung vor privatem Investor mitbezahlen

Die sonst übliche Kosten-Deckelung bei landeseigenen Unternehmen gilt hier nicht.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben sich gegenüber dem Senat verpflichtet, die Mieten um nicht mehr als zwei Prozent jährlich anzuheben. Damit sollen sie preisdämpfend auf den Immobilienmarkt wirken. Doch die Zusage gilt nicht für alle Mieter, wie sich jetzt herausstellt.

Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) verlangt jedenfalls in der Zossener Straße 18 in Kreuzberg bis zu 15 Prozent mehr Miete. Der Gründerzeitbau liegt in einem Milieuschutzgebiet.

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