Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


test.de am 31.05.2018 – Miet­preisbremse: 
Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren

Die Miet­preisbremse funk­tioniert, wird aber nur selten betätigt. Mieter müssen aktiv werden und den Vermieter in die Pflicht nehmen. Finanztest liefert eine Anleitung in vier Schritten und sagt, wie Mieter ohne Kostenrisiko ihre Miete bremsen können. Unsere Tabelle zeigt: Immerhin rund 100 Mieten konnten bisher mithilfe der Miet­preisbremse gesenkt werden – um bis zu 6 100 Euro pro Jahr.

Unser Rat

Bedingung. Sie haben einen neuen Miet­vertrag abge­schlossen und müssen verdächtig viel zahlen? Prüfen Sie, ob für Ihren Wohn­ort bei Abschluss eine Mietbrems­ver­ordnung und ein Mietspiegel galten (siehe Special Mietpreisbremse). Sie können die Miete vielleicht bremsen.

Start. Sprechen Sie die Miet­preisbremse vor Abschluss des Miet­vertrags nicht an. Nach dem Abschluss sollten Sie aber zügig zur Sache kommen. Wenn Sie abwarten, gehen schnell Rechte verloren.

Anspruch. Die Miet­preisbremse soll Sie vor über­höhten Forderungen schützen. Es ist Ihr gutes Recht, sie in Anspruch zu nehmen, auch wenn Sie den Vertrag mit dieser Miete unter­schrieben haben. Oft werden Vermieter gar nicht über die Höchst­miete nachgedacht, sondern sich an den Preisen anderer orientiert haben.

Rechts­schutz. Wenn Sie Mitglied im Mieter­ver­ein sind, erhalten Sie von dort Unterstüt­zung bei der Miet­preisbremsung. Rechts­schutz­versicherungen zahlen, wenn auch Miet­streitig­keiten ausdrück­lich einge­schlossen sind. Ohne Kostenrisiko können Sie die Miet­preisbremse über wenigermiete.de durch­setzen. Zahlen müssen Sie nur, wenn das Unternehmen Ihre Miete tatsäch­lich senkt.Sie zahlen dann die Ersparnis für vier Monate an wenigermiete.de.

https://www.test.de/Mietpreisbremse-Wie-Sie-sich-gegen-zu-hohe-Mieten-wehren-5093661-0/