Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Berliner Mietspiegel 2017 zur Ermittlung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden?

Die Antwort des Amtsgerichts Spandau (AG Spandau – 10 C 507/17, Urteil vom 31.05.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Spandau in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Berliner Mietspiegel anwendbar. Das Gericht hält auch in Kenntnis der hierzu kontrovers geäußerten Rechtsauffassungen den Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für anwendbar. Die von der Klägerin angeführten Argumente vermögen nicht zu überzeugen. Zumindest wäre der Mietspiegel als Schätzgrundlage gem. § 278 ZPO anzuwenden.”