Der Koalitionsausschuss hat sich auf den Umgang mit Hausbesetzern und der Fahndung nach spekulativ leer stehenden Wohnungen geeinigt.
An der rechtlichen Bewertung von Hausbesetzungen ändert sich nichts, dafür sollen Kontrollen gegen spekulativen Wohnungsleerstand verstärkt werden.
Konsequentes Vorgehen gegen spekulativen Leerstand durch Anwendung des Zweckentfremdungsverbots und der Wohnungsaufsicht
Prüfung gesetzlicher Regelungen und gegebenenfalls deren Ergänzung
Sicherung der Personalausstattung für die Kontrolle der Zweckentfremdung von Wohnraum und gegebenenfalls deren Verstärkung
Schnellere Sanierung für Objekte städtischer Gesellschaften, gegebenenfalls in Kooperation mit Dritten
Die “Berliner Linie” (Räumung innerhalb von 24 Stunden) gilt, setzt auf Deeskalation und wird weiter mit Augenmaß angewendet
Erfahrungen anderer Städte wie etwa Zürich werden ausgewertet und in die weitere Diskussion einbezogen