Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 66 S 18/18, Urteil vom 13. August 2018: Zur Frage, ob eine Mietpartei Ansprüche aus ihrem Mietverhältnis (z.B. wegen überhöhter Miete aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse) an eine Inkassogesellschaft wirksam abtreten kann?

Berliner Zeitung am 15.08.2018: Zu viel gezahlt – Dürfen Inkassogesellschaften für Mieter tätig werden?

Ob die Inkassogesellschaften aber überhaupt für die Mieter tätig werden dürfen, ist rechtlich umstritten. Sogar beim Berliner Landgericht. Je nachdem, welche Kammer entscheidet, fällt das Urteil bisher mal zugunsten der Inkassogesellschaften, mal gegen sie aus.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/zu-viel-gezahlt-duerfen-inkassogesellschaften-fuer-mieter-taetig-werden–31110392