Pressemitteilung 35/2018

Reförmchen statt Reform: Bundesregierung beschließt Mietrechtsanpassungsgesetz

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes beschlossen.

„Der heute beschlossene Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes ist ein vollkommen unzureichender Kompromiss der GroKo und lediglich ein Reförmchen statt einer dringend benötigten echten Mietrechtsreform”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbrasucherschutzbund e.V., Ass. Marcel Eupen. „Die beabsichtigten Änderungen bei der Mietpreisbremse und bei Modernisierungen sind lediglich rudimentär und greifen nicht weit genug, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Hinzu kommt, dass wesentliche Problembereiche wie eine weitere Begrenzung von Mieterhöhungen (Senkung der Kappungsgrenze von fünfzehn Prozent auf zehn Prozent in drei Jahren), Schaffung von rechtssicheren Mietspiegeln, Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete (zehn Jahre statt vier Jahre), Heilung von ordentlichen Kündigungen etc. nicht angefasst wurden”, so Eupen.

Zur Mietpreisbremse:

Vermieter werden zukünftig verpflichtet, Mieterinnen und Mieter vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen.

„Mehr Transparenz alleine hilft den Mieterinnen und Mietern nicht. Vielmehr müssen die Ausnahmetatbestände der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen ersatzlos abgeschafft werden.”, so Eupen.

Die Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird vereinfacht. Bislang war es für die hierfür erforderliche Rüge notwendig, dass der Mieter Tatsachen dazu vorträgt, warum die verlangte Miete zu hoch ist. In Zukunft reicht ein einfaches „Ich rüge die Höhe der Miete.“ aus. Zu viel gezahlte Miete, die ab Rüge fällig geworden ist, kann dann wie bisher zurückverlangt werden.

„Die einfache Rüge statt der bisherigen qualifizierten Rüge ist ein echter Fortschritt, ändert aber nichts daran, dass Mieterinnen und Mieter aktiv werden und klagen müssen. Sanktionen für unredliche Vermieter gibt es nicht. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Denn nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg”, argumentiert Eupen.

Zu Modernisierungen der Wohnung:

Das Mietrechtsanpassungsgesetz führt eine absolute Kappungsgrenze für die modernisierungsbedingte Mieterhöhung von monatlich drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren ein. In angespannten Wohnungsmärkten wird zudem der Satz, mit dem Vermieter die Kosten einer Modernisierung an Mieter durch eine Mieterhöhung weitergeben kann, für die Dauer von zunächst fünf Jahren von elf auf acht Prozent abgesenkt. Schließlich werden Mieterinnen und Mieter besser davor geschützt, durch eine nur vorgeschobene oder missbräuchliche Modernisierung aus ihren Wohnungen vertrieben zu werden. Zum einen kann die missbräuchliche Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme in der Absicht, eine Mieterin oder einen Mieter zur Beendigung des Mietverhältnisses zu veranlassen, mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zum anderen wird es für Mieterinnen und Mieter aufgrund neuer Vermutungstatbestände einfacher, in typischen Konstellationen des Herausmodernisierens einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vermieter geltend zu machen.

„Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent und die Einführung einer Kappungsgrenze von monatlich drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche werden nicht verhindern, dass Mieterinnen und Mieter weiter aus ihren Wohnungen verdrängt werden”, sagte Eupen. „Für einen wirksamen Mieterschutz hätte es einer Absenkung auf vier Prozent, einer Kappungsgrenze von 1,50 Euro innerhalb von zehn Jahren sowie einer Höchstgrenze von zehn Prozent bedurft”, kritisiert Eupen.

Re­sü­mee: 

„Mit dem heute beschlossenen Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes wird das soziale Problem der Verdrängung durch nicht mehr bezahlbare Mieten heute und für die Zukunft nicht gelöst“, schließt Eupen.

Berlin, den 05.09.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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