Pressemitteilung 39/2018

Wird am Donnerstag der Berliner Mietspiegel für Spandau beerdigt?

Am 18.10. verhandelt das Amtsgericht Spandau unter dem Aktenzeichen 3 C 306/17 um 10:00 Uhr im Saal 141 die Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH gegen unser Mitglied Wolf-Dietrich Kniffka.

Herr Kniffka zahlt zur Zeit für seine 42,15 m² große Wohnung An der Kappe 74c in 13583 Berlin-Spandau eine Nettokaltmiete in Höhe von 226,77 € (= 5,38 €/m²). Seine Vermieterin, dieDeutsche Wohnen Berlin 5 GmbH, begehrt von ihm zum 01.10.2017 eine Mieterhöhung von 23,17 € monatlich, d.h. von 226,77 € um 23,17 € auf 249,94 € (= 5,93 €/m²).

Und was macht das Amtsgericht Spandau? Der zuständige Richter am Amtsgericht Spandau wendet zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr den Berliner Mietspiegel 2017 an, sondern holt ein Sachverständigengutachten für 2.850,00 € ein.

Der Sachverständige ermittelt in seinem Gutachten nach dem Vergleichswertverfahren mit Nutzwertanalyse mit 15 Vergleichswohnungen eine ortsübliche Vergleichsmiete von 259,22 € (= 6,15 €/m²). Dieser Betrag liegt um 0,85 €/m² über dem Wert, der sich bei Anwendung des Berliner Mietspiegels ergeben würde (5,30 €/m²).

Wolf-Dietrich Kniffka streitet nun vor Gericht nicht nur gegen seine Mieterhöhung sondern auch für die Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017 und gegen die Einholung von Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Miete.

Sollte der erkennende Richter bei seiner vorläufigen Rechtsauffassung bleiben und den Berliner Mietspiegel nicht anwenden, müssen wir als Mieterverein in Zukunft jeder Spandauer Mieterin und jedem Spandauer Mieter sagen: „Stimmen Sie der Mieterhöhung zu, auch wenn sie nach dem Berliner Mietspiegel falsch ist, da bei einer Klage die Gefahr droht, dass ein Sachverständigengutachten für 2.850,00 € eingeholt wird und Sie im Falle des Verlierens diese Kosten tragen müssen.”

Bei Mieterinnen und Mietern, die rechtsschutzversichert sind, müssen wir sagen: „Stimmen Sie der Mieterhöhung zu, auch wenn sie nach dem Berliner Mietspiegel falsch ist, da bei einer Klage die Gefahr droht, dass ein Sachverständigengutachten für 2.850,00 € eingeholt wird und Ihre Rechtsschutzversicherung im Falle des Verlierens diese Kosten tragen muss. Danach kündigt Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen höchstwahrscheinlich Ihren Vertrag und Sie stehen in Zukunft ohne Rechtsschutzversicherung dar.”

„Die Tatsache, dass nun mit den Abteilungen 6 und 13 gleich zwei Richter des Amtsgerichts Spandau den Berliner Mietspiegel 2017 nicht mehr anwenden, sondern teure Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholen, ist eine Katastrophe für Spandaus Mieterinnen und Mieter”, sagte Marcel Eupen, der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., „denn diese Vorgehensweise führt zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels und damit zu einer Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter.”

Damit sich Wolf-Dietrich Kniffka weiter vor Gericht wehren kann, haben wir – der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. – für Wolf- Dietrich Kniffka auf der Internetplattform gofundme.com ein Crowdfunding-Projekt gestartet (https://www.gofundme.com/vor-gericht-fur-den-mietspiegel). Unser Ziel ist es, Wolf-Dietrich Kniffkas Rechtsstreit mit der “Deutsche Wohnen” finanziell zu unterstützen – wenn nötig bis in die zweite Instanz. Die Kosten für die Gerichtsgebühren, die Rechtsanwaltsgebühren und die Sachverständigengebühren in der 1. Instanz belaufen sich auf knapp 3.300 €. Die Kosten für die Gerichtsgebühren, die Rechtsanwaltsgebühren und die Sachverständigengebühren mit Berufungsinstanz belaufen sich auf knapp 3.800 €. Sollte nach der Deckung der Kosten Geld übrig bleiben, fließt dieses zu 100% in die Kältehilfe der Berliner Stadtmission. Bisher sind bereits über 1.800 € gespendet worden.

Berlin, den 15.10.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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