Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 25.02.2019: Rekommunalisierung in BerlinKarl-Marx-Allee: Gericht kippt Verkaufsstopp an Deutsche Wohnen

Die Senatsverwaltung für Finanzen rechnet nun mit dem Einsatz des “gestreckten Erwerbs” über die Gewobag.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage einstecken müssen. Am Montag hob das Gericht im Dezember 2018 erlassenen einstweilige Verfügungen gegen den Verkauf von knapp 670 Wohnungen in der Karl Marx Allee an die Deutsche Wohnen auf. Gegen den Beschluss können Rechtsmittel eingelegt werden, die Senatsverwaltung kündigte eine sorgfältige Prüfung an.

Gericht sorgt für Klarheit

Während sich Deutsche-Wohnen-Sprecherin Manuela Damianakis erfreut darüber zeigte, dass die Rechtsauffassung des börsennotierten Unternehmens bestätigt wurde, ließ die Senatsverwaltung für Finanzen erklären: “Mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügungen durch das Gericht herrscht nun Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche Wohnen stattfinden und der „gestreckte Erwerb“ zum Zuge kommen wird.”

Ziel sei es gewesen, “eine gute Lösung für alle Mieterinnen und Mieter in der Karl-Marx-Allee zu erreichen” und mit dem Erwerb der kompletten Immobilie zu einer einheitlichen Eigentümerstruktur beizutragen. Dieses Vorhaben ist nun gescheitert.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/rekommunalisierung-in-berlin-karl-marx-allee-gericht-kippt-verkaufsstopp-an-deutsche-wohnen/24037998.html