Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 

Berliner Zeitung am 25.02.2019: Deutsche Wohnen – Gericht erlaubt nun doch Übernahme von Wohnungen an Karl-Marx-Allee

Bis zum Abend sah es noch so aus, als könnte der Montag für Berlins Mieter ein erfreulicher Tag werden. Hatte doch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt, dass der Bund Mieter in Milieuschutzgebieten künftig besser vor Verdrängung schützen wolle. Doch dann verbreitete das Berliner Landgericht um 18:22 Uhr eine schlechte Nachricht für die Mieter in der Hauptstadt.

Im Streit um den Verkauf von mehreren Hundert Wohnungen an der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain hob das Landgericht die einstweiligen Verfügungen gegen den Vollzug der Kaufverträge für drei Wohnblöcke auf, die im Dezember von einer Tochtergesellschaft der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) erwirkt worden waren. Von den rund 675 Wohnungen in den drei Blöcken können damit schätzungsweise knapp die Hälfte von der Deutsche Wohnen, der Käuferin, übernommen werden.

In den anderen Fällen haben Mieter die Wohnungen durch Ausübung ihres Vorkaufsrechts als Selbstnutzer erworben oder ihre Rechte im Zuge eines „gestreckten Erwerbs“ an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag abgetreten.

Versuch des Senats, Privatisierung rückgängig zu machen, ist vorerst gescheitert

Der Versuch des Senats, die ab 1993 erfolgte Privatisierung der Wohnungen rückgängig zu machen, ist durch die Gerichtsentscheidung zumindest vorerst gescheitert. Diese vom Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) als große Lösung bezeichnete Variante hätte im Erfolgsfall die Deutsche Wohnen an der Karl-Marx-Allee leer ausgehen lassen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/deutsche-wohnen-gericht-erlaubt-nun-doch-uebernahme-von-wohnungen-an-karl-marx-allee-32101976