Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

nd am 22.02.2019: Mietenregulierung – So klappt der Mietendeckel

Ein allgemeiner Mietendeckel ist prinzipiell möglich. Es ist allein strittig, ob ein Bundesland ein entsprechendes Gesetz verabschieden darf, es der Bund selbst tun oder erst der Bund für die Länder eine Rechtsgrundlage schaffen müsste.

Da in diesem Frühjahr im Bundestag und damit in der Großen Koalition in jedem Fall die Debatte um die Verlängerung der Mietpreisbremse über das Jahr 2020 hinaus geführt werden muss, steht es der SPD frei, diese um das Merkmal einer Mietpreisdeckelung im Bestand zu erweitern. Die SPD-Bundesjustizministerin könnte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Denn selbst wenn die Union keinen politischen Willen zeigt und eine große Zahl der Wähler*innen ignoriert, könnte man doch immerhin die Gesetzgebungskompetenz für die Höhe der Mietpreise bundesgesetzlich auf die Länder übertragen. Dann könnte mit einem Mietendeckel zumindest den Mieter*innen in Berlin geholfen werden.

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