DER TAGESSPIEGEL am 18.02.2019: Wohnungspolitik in Berlin – Ein Enteignungsgesetz wäre verfassungswidrig
Die Bürgerinitiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” fordert in Berlin die Sozialisierung von Wohneigentum. Das wäre rechtlich unzulässig.
Das geforderte Gesetz wäre verfassungswidrig
Dies gilt bereits deshalb, weil das Gesetz für den (vermeintlich) angestrebten Gemeinzweck weder geeignet noch erforderlich ist (1). Darüber hinaus verstößt die Festlegung der zu sozialisierenden Grundstücke gegen den Gleichheitssatz (2). Die von der Bürgerinitiative angestrebte Höhe der Entschädigung ist mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar (3). Schließlich verstößt ein derartiges Gesetz gegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (4).