Archiv für den Monat: März 2019

Pressemitteilung 04/2019

ADO erstattet Betriebskosten in Staaken

Die ADO Immobilien Management GmbH korrigiert in der Heerstraße ihre Nebenkostenabrechnung 2017 für Mitglieder des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. und erteilt Gutschriften pro Mieter in Höhe von knapp 200 Euro.

Die ADO Immobilien Management GmbH storniert in ihrer Nebenkostenabrechnung 2017 die Positionen Ungezieferbekämpfung, Wartung Dachventilatoren, Wartung Brandmeldeanlagen, Wartung RWA sowie Sperrmüllentsorgung komplett und reduziert die Stromkosten für den Aufzug, die Kosten der Hausbeleuchtung sowie die Stromkosten für die Heizung um 15% und erteilt Gutschriften.

Die ADO Immobilien Management GmbH rechnete in ihrer Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2017 für die Objekte Heerstraße 362 – 372 gerade in 13593 Berlin für 153 Mietparteien am 22.10.2018 die Betriebskosten in Höhe von 302.763,78 € sowie die Heizkosten in Höhe von 144.320,06 € ab.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. legte für seine Mitglieder Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2017 ein und monierte insbesondere die Positionen Ungezieferbekämpfung, Wartung Dachventilatoren, Wartung Brandmeldeanlagen, Wartung RWA, Sperrmüllentsorgung, Aufzugskosten, Kosten der Hausbeleuchtung sowie Stromkosten für die Heizung.

Die ADO Immobilien Management GmbH übersandte dem AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. nun am 05.03.2019 aus Gründen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Korrekturabrechnungen. Sie stornierte die Positionen Ungezieferbekämpfung, Wartung Dachventilatoren, Wartung Brandmeldeanlagen sowie Wartung RWA mangels vertraglicher Vereinbarung komplett. Die Kosten für die Sperrmüllentsorgung strich sie aufgrund einer fehlerhaften Rechnungsaufteilung komplett. Die Stromkosten für den Aufzug, die Kosten der Hausbeleuchtung sowie die Stromkosten für die Heizung reduzierte sie um 15%.

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die ADO Immobilien Management GmbH der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 zu überprüfen, zu korrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist. Besonders erfreulich ist dabei, dass die Positionen Ungezieferbekämpfung, Wartung Dachventilatoren, Wartung Brandmeldeanlagen, Wartung RWA sowie Sperrmüllentsorgung komplett gestrichen wurden”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit”, so Eupen.

Berlin, den 05.03.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Geht die Minderungsbefugnis des Mieters verloren, wenn er die Beseitigung des Mangels verweigert oder mutwillig erschwert?

Die Antwort des Amtsgerichts Charlottenburg (AG Charlottenburg – 224 C 297/18, Urteil vom 04.12.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Charlottenburg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Für die Zeit ab dem 01.05.2017 greift jedoch keine Minderung mehr ein. Aufgrund der Weigerung der Klägerin, die von Beklagtenseite vorgeschlagene (provisorische) Mangelbeseitigung durchführen zu lassen, kann sie sich nicht mehr auf eine Minderung berufen. Der Mieter kann sich nicht auf die Minderung berufen, wenn der Mangel bzw. die unterlassene Mangelbeseitigung auf sein Verhalten zurückzuführen ist (Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 536 Rn. 351). Die Minderungsbefugnis geht verloren, wenn der Mieter die Beseitigung des Mangels verweigert oder mutwillig erschwert (Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 536 Rn. 628). Verhindert der Mieter unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), dass der Mieter grundsätzlich wieder die ungeminderte Miete zu entrichten hat (vgl. BGH NJW 2010, 3015). Denn der Mieter darf es nicht in der Hand haben, durch eigenes Handeln bzw. Unterlassen die Mangelsituation und damit die Minderung der Miete zu perpetuieren. Hinsichtlich der geschuldeten Miete ist der Vermieter im Fall der unberechtigten Verhinderung der Mangelbeseitigung durch den Mieter so zu stellen, als ob er die Mangelbeseitigung durchgeführt hätte. Demnach kann sich der Mieter ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die Minderung berufen, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen gewesen wäre und der Vermieter wieder ungeminderte Miete hätte verlangen dürfen (BGH NJW 2015, 2419).

Die Klägerin hat die Mangelbeseitigung, wie sie zuvor von der Beklagtenseite vorgeschlagen worden war, mit Schreiben vom 30.03.2017 abgelehnt. Dies stellt ein treuwidriges Verhalten der Klägerin dar, da ein sachlicher Grund für die Ablehnung nicht vorlag. Die Tatsache, dass die Versorgung der Wohnung mit Wärme und Warmwasser gemäß dem Vorschlag der Beklagtenseite zunächst provisorisch ermöglicht werden sollte, bis eine dauerhafte Lösung für das Problem gefunden würde, berechtigte die Klägerin nicht, die vorgeschlagenen Maßnahmen abzulehnen. Die Beklagtenseite hatte, wie sich aus dem Schreiben vom 03.04.2017 ergibt, am 29.03.2017 die Zurverfügungstellung von Radiatoren für jedes Zimmers nebst Erstattung der für deren Betrieb entstehenden Stromkosten und den Einbau eines 80-Liter-Warmwasseboilers angekündigt. Aus diesem Schreiben ergibt sich auch, dass die elektrische Beheizung der Wohnung mit Radiatoren nur eine vorübergehende Lösung sein sollte. Diese Maßnahmen wurden vom Berliner Mieterverein für die Klägerin mit der Begründung abgelehnt, es handele sich um eine rein temporäre Lösung. Die Tatsache, dass es sich um eine temporäre Lösung handelte, steht einem ordnungsgemäßen Mangelbeseitigungsangebot vorliegend jedoch nicht entgegen. Da eine Reparatur der vorhandenen Gastherme nach dem Vorbringen der Beklagtenseite nicht möglich war, konnte eine endgültige Mangelbeseitigung nicht innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Die Beklagte benötigte zunächst Zeit, um die Frage der künftigen Beheizung der Wohnung zu klären und entsprechende Maßnahmen zu planen. Für die Zeit bis zur endgültigen Lösung des Problems war es zweckmäßig, eine provisorische Lösung vorzusehen. Denn die Versorgung einer Wohnung mit Heizung und warmem Wasser ist elementar. Die Ablehnung der vorübergehenden Lösung, die von der Beklagten vorgeschlagen wurde, stellt ein treuwidriges Verhalten der Klägerin dar, durch das die Minderungsbefugnis verloren gegangen ist.

Eine Minderung war danach ab Anfang Mai 2017 ausgeschlossen. Denn es ist davon auszugehen, dass die Warmwasserversorgung und Beheizung der Wohnung jedenfalls bis Ende April 2017 provisorisch hätte hergestellt werden können, wenn sich die Klägerin nicht geweigert hätte, die von Beklagtenseite vorgesehenen Maßnahmen zu dulden.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 01.03.2019: Fünfter Block an der Karl-Marx-Allee – Angeblich kein Vorkaufsrecht für Mieter

Beim Verkauf eines fünften Blocks an der KarlMarxAllee von der Predac an die Deutsche Wohnen sollen die Mieter der rund 150 Wohnungen angeblich kein Vorkaufsrecht haben. Das jedenfalls hat die Predac den Mietern des Blocks jetzt per Schreiben mitgeteilt.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/fuenfter-block-an-der-karl-marx-allee-angeblich-kein-vorkaufsrecht-fuer-mieter-32122664

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Rechtfertigt ein Ausfall der Gastherme in der Zeit von Januar bis März eine Minderung der Miete um 50 %?

Die Antwort des Amtsgerichts Charlottenburg (AG Charlottenburg – 224 C 297/18, Urteil vom 04.12.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Charlottenburg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Für die Zeit vom 26.01.2017 bis zum 31.03.2017 war die Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB in Höhe von 50 % gemindert. Aufgrund des Ausfalls der Gastherme war unstreitig sowohl die Heizung als auch die Warmwasserversorgung in der Wohnung ausgefallen. Hierfür ist eine Minderung in Höhe von 50 % angemessen. Daraus ergibt sich ein Minderungsbetrag in Höhe von 46,49 € für 6 Tage im Januar 2017 und von jeweils 240,20 € für Februar und März 2017, insgesamt 526,89 €. Entgegen der Ansicht der Beklagtenseite war die Miete nicht bereits ab dem 25.01.2017 gemindert. Denn aus dem Vorbringen der Klägerseite ergibt sich nicht, dass die Gastherme schon seit dem 25.01.2017 nicht mehr funktioniert hätte und dies der Beklagtenseite auch bekannt gewesen wäre. Vielmehr hat die Klägerin selbst vorgetragen, die Therme habe seit dem 26.01.2017 nicht mehr funktioniert.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 01.03.2019: Teure Modernisierung – Wie Zahnärzte in Berlin die Mieten hochtreiben

Die Modernisierungsankündigung war für die Mieter ein Schock. Verdreifachen werde sich die Miete voraussichtlich, teilte die Hausverwaltung den Bewohnern einer rund 73 Quadratmeter großen Wohnung in der Lenbachstraße 7 in Friedrichshain mit – von bisher 458 Euro auf künftig 1408,75 Euro monatlich. Als Vermieterin wurde eine Firma mit dem schillernden Namen Projekt F-24 Alpha GmbH genannt. Jetzt ist klar, wer sich dahinter verbirgt. Ein Firmengeflecht, an dem unter anderem das Versorgungswerk der Zahnärztekammer aus Schleswig-Holstein beteiligt ist.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/teure-modernisierung-wie-zahnaerzte-in-berlin-die-mieten-hochtreiben–32122408

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Deutschlandfunk Kultur am 28.02.2019: Berliner Wohnungsmarkt – Zurückkaufen, bauen oder enteignen?

In keiner anderen Stadt der Welt steigen die Mieten wie in Berlin. Initiativen kämpfen für bezahlbares Wohnen im Kiez. Das geplante Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ wurde belächelt – nun findet es politische Unterstützung.

In keiner anderen Stadt der Welt steigen die Mieten zurzeit so stark wie in Berlin – allein im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent. Lag der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen 2008 noch bei etwa fünf Euro, wurden 2018 zehn Euro verlangt. 31 Prozent ihres Einkommens geben die Berliner inzwischen für die Miete aus.

Taheri hat wegen solcher Praktiken das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ initiiert. Der Wirtschaftswissenschaftler will die Berliner darüber abstimmen lassen, ob Immobilienfirmen, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, gegen Entschädigung vom Senat enteignet werden sollen. Allen voran die Deutsche Wohnen, aber auch Firmen wie Vonovia oder Ado Properties:

„Die nutzten ihre Marktmacht aus, um alle Hebel in Bewegung zu setzen: Klassische Mieterhöhung, Modernisierung. Gleichzeitig greifen sie mit ihrer Marktmacht die Mieterschutzgesetze an. Die Mieten werden teilweise über den Mitspiegel erhöht. Und wenn die Mieter sich dagegen wehren, werden sie verklagt.“

Taheri und seine Mitstreiter berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der es ermöglicht, Eigentum zu vergesellschaften. Ob der in diesem Fall greift, ist unter Staatsrechtlern umstritten, schließlich schützt das Grundgesetz auch das Eigentum ausdrücklich.

„Diese Wohnungen, die größtenteils auch städtisch waren, gehören gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet, im Sinne der Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung und nicht der Profitmaximierung.“

Als Taheri das Volksbegehren im November bei der Verwaltung eingereicht hat, wurde er noch als revolutionärer Spinner belächelt. Inzwischen zeigen die regierenden Grünen Sympathien für das Volksbegehren, die Linke, die mit Katrin Lompscher die Bausenatorin stellt, unterstützt es sogar offen.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/berliner-wohnungsmarkt-zurueckkaufen-bauen-oder-enteignen.1001.de.html?dram:article_id=442294

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 28.02.2019: Wohnungsnot in Berlin – Bauen für die Ärmsten

Berlins Wohnungsmarkt ist ungerecht. Und das wird auch so bleiben, wenn nicht gebaut wird. Weil auch das beste Mietrecht Lücken hat.

Wo der Staat den Mangel verwaltet, sind die Schwächsten die Verlierer. Häuser kaufen, Firmen enteignen schafft nicht mehr Wohnungen, um die Mieter kämpfen. Niemals lassen sich die Lücken im Mietrecht so stopfen, dass Spekulanten sie nicht ausnutzen, um vom Mangel zu profitieren. Der neueste Trend: einTisch, ein paar Stühle, und die Wohnung ist möbliert und die Mietpreisbremse gelöst. Wer nicht zahlen kann, verliert, es werden mehr, weil die Einkommen weniger steigen als die Mieten. Wem gehört Berlin? Den Hausbesitzern.

R2G startet bald in die zweite Hälfte der Legislatur. In der ersten hat sie den Wohnungsmarkt reguliert. Jetzt, in der zweiten Halbzeit, geht es ums Ergebnis: die Bekämpfung des Mangels. Das geht nur durch Neubau. Nicht verschämt, auf Dächern und in Lücken, sondern weithin sichtbar: Wir müssen die Stadt erweitern durch neue Quartiere, neue Siedlungen.

Warum alle nach Wien schauen

Dazu braucht es ein politisches Bekenntnis. So wie Wien es tat, vor einem Jahrhundert mit dem „Gemeindebau“, der bis heute läuft: Für zig Millionen entsteht ein neuer Stadtteil. Und die Bewohner begehren nicht auf, weil sie profitieren von günstigen Mieten. Wer warnend auf die Kosten des sozialen Wohnungsbaus zeigt, der vergisst die Genossenschaften. Sie haben volle Kassen und wollen bauen. Deren Mieten sind vielleicht für Hartz-IV-Empfänger zu hoch, nicht aber für Polizisten und Krankenschwestern. Und die finden am freien Markt mit ihrem Einkommen auch keine Wohnung.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-berlin-bauen-fuer-die-aermsten/24051386.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 28.02.2019: „Wort Enteignung nicht leichtfertig in Mund nehmen“
Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) hat sich gegen Pläne einer Initiative gewandt, große Wohnungsunternehmen zur Dämpfung von Mieten zu enteignen.
„Dass bei vielen Menschen in Berlin das Grundgefühl vorherrscht, dass ihre Wohnung nicht mehr sicher ist, sollte allen zu denken geben, sowohl der Politik als auch der Gesellschaft“, sagte die Vize-Regierungschefin der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag). „Dennoch warne ich davor, das Wort Enteignung leichtfertig in den Mund zu nehmen.“
Pop plädierte dafür, in der Berliner Wohnungspolitik weiter auf den Dreiklang „bauen, kaufen, regulieren“ zu setzen. „Auch darf die Bundesregierung nicht weiter wegschauen: Das Mietrecht muss dringend zugunsten der Mieter geändert werden.“

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 28.02.2019: Hohe Mieten in Berlin – Masterplan gegen Spekulation

Geladen war er als Gast für eine Debatte über den neuesten Wohnmarktreport, doch der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) nutzte den Auftritt am Mittwoch für einen überraschenden politischen Vorstoß.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/hohe-mieten-in-berlin-masterplan-gegen-spekulation-32116290

Aus der Rubrik “Mietenentwicklung”:

 

Berliner Morgenpost am 28.02.2019: Mietenatlas – Harte Zeiten für Wohnungssuchende in Berlin

In drei Viertel aller Bezirke ist inzwischen die Zehn-Euro-Marke überschritten. Und eine Entspannung am Berliner Mietenmarkt ist nicht in Sicht.

Allen Regulierungsversuchen auf Bundes- und Landesebene zum Trotz hat sich das Wohnen zur Miete und auch im Eigentum in Berlin in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 erneut deutlich verteuert. Die durchschnittliche Miete der Onlineportale liegt nun bei 10,34 Euro je Quadratmeter und Monat (+ 5,6 Prozent).

Leerstandsquote sinkt auf unter ein Prozent

„Angesichts des geringen Leerstandes von nur noch 0,9 Prozent – im Jahr 2010 waren es noch 2,6 Prozent – ist es nicht verwunderlich, dass auch Mieten und Kaufpreise weiter stark steigen“, sagt CBRE-Marktexperte Henrik Baumunk. „Auch wenn sich das Mietpreiswachstum in Berlin ein wenig verlangsamt hat, ist darin kein Trend zu erkennen. Vielmehr entsprach die Steigerung ungefähr dem Niveau von 2016“, ergänzt Gero Bergmann, Vorstandsmitglied der Berlin Hyp.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216542439/Harte-Zeiten-fuer-Wohnungssuchende-in-Berlin.html