AMV im Lichte der Presse:

 

DER TAGESSPIEGEL am 11.04.2019: Sieg für Deutsche Wohnen – Landgericht kippt Berliner Mietspiegel

Höhere Mieten mithilfe von Gutachtern: Das Landgericht erlaubt diese Praxis jetzt. Für die Deutsche Wohnen gilt in Berlin die ortsübliche Miete nicht mehr.

Die Deutsche Wohnen hat ihr Ziel erreicht: Ihre Tochterfirma Gehag hatte einen ihrer Mieter vor Gericht gezogen, um eine strittige Mieterhöhung durchzusetzen und dazu dem Berliner Mietspiegel 2015 die Gültigkeit abgesprochen – und hat sich vor dem Landgericht durchgesetzt (AZ: 63 S 230/16).

Als “Schlag ins Gesicht der Mieter” bewerten Mietervertreter das Urteil – die Verbindlichkeit und Rechtskräftigkeit des Mietspiegels würden damit geschwächt und Mieter massiv verunsichert, so der Alternative Mieterverein.

Bisher hatte die Deutsche Wohnen mit ihren Attacken auf den Mietspiegel keinen Erfolg. Zunächst auch in diesem Fall. Aber das Landgericht korrigierte das Urteil der ersten Instanz. Damit darf die Deutsche Wohnen für eine Wohnung in der Argentinischen Allee 193 die Miete um 42,83 Euro erhöhen auf 575,35 Euro.

Zulässig sei das, urteilte das Landgericht, weil ein “Sachverständiger nachvollziehbar geschildert hat, wie er zu seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem Datenbestand gelangt ist”, heißt es in dem Urteil.

Die Deutsche Wohnen sagte auf Anfrage: “Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015 eingeholt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass der Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Daher ist das Gericht zu der Feststellung gelangt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt.”

Rechtsprechung am Landgericht nicht einheitlich

Mit dem Urteil scheint sich ein Riss durch die mit dem Mietrecht befassten Kammern des Landgericht zu ziehen: Anders als die anderen Kammern des Landgerichts hatte die 63. schon einmal vor vier Jahren die Gültigkeit des Mietspiegels infrage gestellt – und damals ebenfalls die gutachterliche Feststellung einer höheren zulässigen Miete als der Mietspiegel erlaubt für recht erklärt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/sieg-fuer-deutsche-wohnen-landgericht-kippt-berliner-mietspiegel/24205248.html