rbb24.de am 09.04.2019: Diskussion um Volksbegehren
Sollte das Begehren nach der derzeit laufenden ersten Stufe vom Senat zugelassen werden, gebiete es der respektvolle Umgang mit den Wählern, dies nicht zu ignorieren, sich damit zu befassen und verantwortungsvoll damit umzugehen. “Dazu gehört, dass es zu einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung kommen muss.” Er gehe davon aus, dass Enteignungen von Wohnungsunternehmen verfassungswidrig seien, fügte Dregger hinzu.