Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 08.04.2019: Entschädigungen für Immobilienunternehmen Wer rechnet richtig: Enteignungs-Volksbegehren oder Senat?

In Berlin ist ein Volksbegehren für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen gestartet. Für die Entschädigung setzen die Initiatoren zwischen 8 und 13 Milliarden Euro an. Der Senat rechnet mit 28 Milliarden.

Kann sich Berlin die Enteignung großer Immobilienunternehmen leisten? “Ja”, sagen die Initiatoren des Volksbegehrens. Sie schätzen, dass die Entschädigung zwischen 8 und 13 Milliarden Euro kosten würde.

Denn sie wollen, dass die Eigentümer der Wohnungen nicht nach dem Marktwert entschädigt werden, erklärt der Sprecher der Initiative, Rouzbeh Taheri. Diese Summe komme heraus, wenn man die Logik des Marktes umdrehe: “Wir sagen nicht, was sind die Spekulationspreise gerade auf dem Markt, wer bezahlt am meisten, sondern fragen: Was können die Mieterinnen und Mieter eigentlich bezahlen, damit die nicht arm werden?”

Dafür gehen sie von 30 Prozent des Haushaltseinkommens aus und errechnen eine fiktive Miete. Auf Grundlage dieser Mieten kommen sie auf eine Entschädigungssumme, die weit unter dem Verkehrswert der Immobilien liegt.

Genau mit diesem Verkehrswert aber rechnet der Berliner Senat bei seiner Kostenschätzung. Dann wären 36 Milliarden Euro für die Entschädigung fällig.

Laut Artikel 15 Grundgesetz ist die Vergesellschaftung von Grund und Boden zum Wohle der Allgemeinheit möglich. Doch bisher ist dieser Artikel in Deutschland noch nicht angewendet worden. Außerdem müssen bei einer Entschädigung die Interessen der Allgemeinheit und der Eigentümer gerecht abgewogen werden.

Das sei bei dem Modell der Enteignungsinitiative nicht der Fall, meint Rechtsanwalt Peter Durinke, der Experte für Entschädigungsverfahren ist: “Das Modell knüpft ja ausschließlich daran an: Was können sich die eher sozial schwachen Mieter künftig leisten? Die Interessen des Eigentümers kommen für mich darin überhaupt nicht vor; das, was er an Wert investiert hat.” Es müsste auch der Wert der Immobilien als Grundlage herangezogen werden, fordert er. “Dann kann man natürlich auch Abschläge vornehmen.”

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