AMV im Lichte der Presse:

 
Berliner Morgenpost am 02.05.2019: Deutsche Wohnen – Landgericht weist Mieterhöhungsklage gegen Spandauer zurück

Das Landgericht beruft sich bei seinem Urteil auf den Berliner Mietspiegel. Das Amtsgericht hatte zuvor ein Gutachten eingeholt.

Im Rechtsstreit um eine geforderte Mieterhöhung hat ein Spandauer in zweiter Instanz Erfolg gehabt: Nachdem das Spandauer Amtsgericht zunächst die Mietsteigerung auf Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachten zugelassen hatte, entschied das Landgericht nun anders. Dort wurde die Mieterhöhungsklage der Deutschen Wohnen abgewiesen.

Bereits die bislang gezahlte Nettokaltmiete von 5,38 Euro pro Quadratmeter übersteige die ortsübliche Vergleichsmiete, heißt es in der Begründung des Urteils. Dabei stützt sich das Landgericht, anders als zuvor das Amtsgericht, auf den Berliner Mietspiegel. Die Kammer erachte die Ermittlung der Vergleichsmiete auf Grundlage des Mietspiegels als „vorzugswürdig“ gegenüber der Ermittlung auf Basis eines Gutachtens, heißt es weiter. Begründet wird das unter anderem damit, dass für ein Sachverständigengutachten Daten nicht mit einer „derart breiten und repräsentativen Grundlage“ erhoben werden, wie das beim Mietspiegel der Fall ist.

Von Mieterschützern wird das Urteil des Landgerichts erwartungsgemäß begrüßt: Die Kammer, die für Berufungsverfahren aus Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten zuständig ist, habe „deutlich und überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass der Berliner Mietspiegel eine bessere Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Sachverständigengutachten mit Vergleichswohnungen darstellt“, sagte Marcel Eupen, Vorsitzender vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV).

„Berlin ist jetzt gespalten“Kurios ist dabei: Eine zweite Landgerichtskammer, die für andere Bezirke, unter anderem für Steglitz-Zehlendorf, zuständig ist, hat erst kürzlich selbst ein Sachverständigengutachten eingeholt und auf dessen Grundlage einer Mieterhöhungsklage der Deutschen Wohnen stattgegeben. „Berlin ist jetzt gespalten, je nachdem in welchem Bezirk man wohnt“, sagt Eupen. „Das kann nicht sein.“

Und selbst innerhalb eines Bezirks kann es kompliziert werden: Eine Mieterin, die ebenfalls in der Wohnsiedlung An der Kappe wohnt, habe im vergangenen Jahr Berufung im Rechtsstreit um eine Mieterhöhung eingelegt. Weil damals noch eine andere Kammer für Spandau zuständig war, sei entschieden worden, nicht den Mietspiegel anzuwenden, sondern ein Gutachten einzuholen. „Wie soll man das den Leuten erklären“, fragt Eupen.

Er fordert daher, wie andere auch, dass die Bundesregierung genaue Regeln festlegt, wie der Mietspiegel erstellt wird und wie dieser angewendet werden soll. „Dann wäre es nicht mehr möglich, dass Gutachten eingeholt werden“, sagt Eupen. Bislang sei die Bundesregierung aber untätig gewesen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article217077595/Landgericht-weist-Mieterhoehungsklage-gegen-Spandauer-zurueck.html