AMV im Lichte der Presse:

 

DER TAGESSPIEGEL am 19.05.2019: Konflikt um Berliner Mietspiegel – Die Deutsche Wohnen gibt nicht nach

Im Kampf um den Berliner Mietspiegel hat der Anwalt der Deutsche Wohnen Rüge beim Landgericht eingereicht. Der Mieterschutzbund spricht von einer perfiden Strategie.

Berlins größter Vermieter will seine Schlappe im Kampf gegen die Gültigkeit des Berliner Mietspiegels nicht hinnehmen und holt zum Gegenschlag aus. Der Anwalt der Deutsche Wohnen hat vor wenigen Tagen eine „Anhörungsrüge“ beim Landgericht eingereicht.

Der Vorwurf: Bei der Erhebung von Daten zur Erstellung des Berliner Mietspiegels 2017 seien „in ihrer Mietpreisgestaltung politisch beeinflusste Wohnungsunternehmen (des Landes; Anm.d.Red.) überrepräsentiert“. Wohnungsdaten aus dem Firmenverbund der Deutschen Wohnen seien dagegen „verringert“ worden.
Der Vorwurf wiegt schwer, wirft er doch die Frage auf: Ist der Mietspiegel ein politisches Instrument um die Mieten in der Stadt künstlich niedrig zu halten? Ähnlich hatte sich vergangene Woche der Finanzvorstand der Deutschen Wohnen geäußert, die mit einem gewaltigen Gewinn das erste Quartal beendet hatte.
Die Kritik des Deutsche-Wohnen-Rechtsanwalts am Mietspiegel ist grundsätzlicher Art. Vor Gericht erklärte er, die Datenerhebung zum Berliner Mietspiegel sei „nicht repräsentativ“ und auch „nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden ausgewertet“ worden.

Der Mietspiegel weise „grobe methodische Fehler auf und genügt daher nicht wissenschaftlichen Grundsätzen“. Qualifiziert sei er schon gar nicht, vielmehr weise er nicht mal die „Indizwirkung“ eines „einfachen“ Mietspiegels auf. Als gerichtsfest gelten allenfalls „qualifizierte“ Mietspiegel.

Zur Begründung der Kritik führt der Anwalt beispielsweise die Auswahl der Wohnungen im Mietspiegel an. Diese sollte nach dem Zufallsprinzip erfolgen, damit die Stichproben die ortsübliche Miete in der Stadt korrekt abbilden. Doch dies sei beim Mietspiegel nicht der Fall. Bei der „Vermieterbefragung“ seien mehrfach mehrere Mietwerte aus einzelnen Objekten in die Stichprobe eingegangen, was bei dem gewaltigen Angebot von 1,38 Millionen Wohnungen „wider aller Wahrscheinlichkeit‘“ sei.

„Sämtliche von der Deutsche Wohnen in ihrer Gehörsrüge vorgebrachten Argumenten hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin bereits als unbegründet zurückgewiesen“, sagte Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund.

Der Verein hatte das Urteil gegen die Deutsche Wohnen vor dem Landgericht erstritten, das diese nun attackiert. Eupen sieht in den Attacken eine „perfide Strategie“ um ungerechtfertigte Einkünfte zu erzielen: „Wer die überhöhten Mieten nicht bezahlt, wird vor Gericht gezerrt. Das spricht sich rum und schreckt Mieter ab, ihr gutes Recht durchzusetzen“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/konflikt-um-berliner-mietspiegel-die-deutsche-wohnen-gibt-nicht-nach/24359496.html