Pressemitteilung 16/2019

Deutsche Wohnen erhebt im Mieterhöhungsprozess Wolf-Dietrich Kniffka Gehörsrüge

Der Kampf um den Berliner Mietspiegel geht in die nächste Runde:

Die Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH akzeptiert das Mietspiegel-Urteil des Landgerichts Berlin – 67 S 21/19 – vom 11.04.2019 nicht und hat am 13.05.2019 durch ihren „neuen” Prozessbevollmächtigten eine Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO erhoben.

Das Landgericht Berlin hat in dem Rechtsstreit 67 S 21/19 mit Urteil vom 11.04.2019 das Urteil des Amtsgerichts Spandau – 3 C 306/17 – vom 29.11.2018 aufgehoben und die Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH gegen Herrn Wolf-Dietrich Kniffka vollumfänglich abgewiesen. Es hat dabei den Berliner Mietspiegel 2017 angewandt, obwohl das Amtsgericht Spandau erstinstanzlich mit Beweisbeschluss vom 19.04.2018 ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte.

Die Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH greift dieses Mietspiegel-Urteil des Landgerichts

Berlin nunmehr mit der Gehörsrüge an und begehrt die Fortführung des Berufungsverfahrens mit dem Ziel der Zurückweisung der Berufung. Die Gehörsrüge wird damit begründet, dass durch das Urteil des Landgerichts der Anspruch der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt sei, da zum einen der Berliner Mietspiegel 2017 nicht als Schätzgrundlage hätte herangezogen werden dürfen und zum anderen die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zugelassen werden müssen. Das Landgericht muss nunmehr über die Gehörsrüge entscheiden.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat für das Prozessverhalten der Deutsche Wohnen nicht mehr das geringste Verständnis”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

„Mit sämtlichen von der Deutsche Wohnen in ihrer Gehörsrüge vorgebrachten Argumenten hat sich bereits der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (vgl. VerfGH Berlin – 171/16, Beschluss vom 16.05.2018; VerfGH Berlin – 122/16, Beschluss vom 19.12.2018; VerfGH Berlin – 141/16, Beschluss vom 19.12.2018; VerfGH Berlin – 37/17, Beschluss vom 19.12.2018) mehrfach ausführlich beschäftigt und die jeweiligen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen, da keine verfassungsrechtlich zu korrigierenden Verstöße zu erkennen seien”, so Eupen.

„Anstatt das Urteil des Landgerichts Berlin anzuerkennen und damit ein Bekenntnis zum Berliner Mietspiegel 2017 abzugeben, gefährdet die Deutsche Wohnen, um mit den Worten des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. zu sprechen, weiterhin den Erhalt des sozialen Zusammenhalts und den Schutz von bezahlbarem Wohnen in Berlin”, kritisiert Eupen.

„Es ist davon auszugehen, dass die Deutsche Wohnen nach Zurückweisung ihrer Gehörsrüge Herrn Kniffka vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zerren wird”, schließt Eupen.

Berlin, den 21.05.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Ein Gedanke zu „Pressemitteilung 16/2019

  1. Pingback: Pressemitteilung 16/2019 – News in/aus Spandau

Kommentare sind geschlossen.