AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 05.06.2019: „Schallende Ohrfeige“ – Deutsche Wohnen kassiert erneut Niederlage vor Gericht

Im Kampf um den Berliner Mietspiegel hat die Deutsche Wohnen eine überraschend klare Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht hat in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil, das der Berliner Zeitung vorliegt, eine sogenannte Gehörsrüge des Unternehmens als „unbegründet“ zurückgewiesen.

Landgericht findet gegen Deutsche Wohnen klare Worte

Erhoben hatte die Deutsche Wohnen diese Rüge, weil sie meinte, dass sich die Richter einer Landgerichts-Kammer in einem Streit um eine Mieterhöhung mit den vorgebrachten Argumenten nicht auseinandergesetzt hätten. Die Richter hätten zum einen den Berliner Mietspiegel 2017 nicht als Schätzgrundlage für die ortsübliche Miete heranziehen dürfen, zum anderen hätten sie die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen müssen.

In der Abweisung der Rüge findet das Gericht nun klare Worte. Zur Kritik der Deutsche Wohnen, wonach das Gericht die Höhe der ortsüblichen Miete nicht auf Basis des Mietspiegels 2017 habe schätzen dürfen, stellen die Richter fest: Dieser Einwand beruhe „auf einem vollständigen Fehlverständnis der richterlichen Schätzbefugnis im Zivilprozess“. Der zuständigen Kammer sei es „nicht verwehrt“ gewesen, „ihrer Schätzung den Berliner Mietspiegel 2017“ zugrunde zu legen. Die zuständige Kammer des Landgerichts habe die Argumente zur Kenntnis genommen. Nur habe die Deutsche Wohnen die Richter nicht überzeugen können. Dies habe das Unternehmen hinzunehmen, „ohne dass dadurch ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt“ werde.

Deutsche Wohnen soll das Urteil des Landgerichts anerkennen und sich zum Mietspiegel bekennen

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der den Mieter im vorliegenden Streit vertritt, begrüßt die Zurückweisung der Gehörsrüge und spricht von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Deutsche Wohnen. Der AMV appelliere an die Deutsche Wohnen, von einer Verfassungsbeschwerde abzusehen, das Urteil des Landgerichts anzuerkennen und „damit ein Bekenntnis zum Berliner Mietspiegel 2017 abzugeben“, so der erste Vorsitzende, Marcel Eupen. Mit sämtlichen von der Deutsche Wohnen vorgebrachten Argumenten habe sich der Verfassungsgerichtshof des Landes bereits auseinandergesetzt – und die jeweiligen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen, da keine verfassungsrechtlich zu korrigierenden Verstöße zu erkennen gewesen seien.

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