Pressemitteilung 23/2019

Asbestfreie Hauptstadt 2030 in Gefahr

Senat geht mit Asbestproblem zu zögerlich um

In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben die Koalitionäre im Kapitel Öffentliches Bauen die „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ beschlossen.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 den Senat aufgefordert, eine Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ zu erarbeiten. Schwerpunkte sollen dabei die folgenden vier Themen sein:

  1. Erarbeitung einer Typologie von asbestbelasteten Gebäuden und baulichen Anlagen bzw. von typischen Bau- und Sanierungstechnologien, bei denen Asbest zum Einsatz kam.
  2. Schrittweise Erfassung von Gebäuden, die Asbestbauteile enthalten bzw. enthalten haben. Ziel ist der Aufbau eines öffentlich einsehbaren Registers (Asbestregister).
  3. Erarbeitung von Sanierungsstrategien zur Beseitigung von Asbestbauteilen und Asbestbelastungen und Schaffung entsprechender Beratungsangebote für alle Eigentümerinnen und Eigentümer.
  4. Schaffung einer zentralen Auskunfts- und Beratungsstelle Asbest auf Landesebene, an die sich Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer wenden können. Die Stelle soll auch Anzeigen zu unsachgemäßem Umgang mit asbestbelasteten Baustoffen im Zuge von Sanierungsarbeiten entgegennehmen.

Im 1. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 17.07.2018 beschlossen wurde, wurde festgelegt, dass in einem gemeinsamen ressortübergreifenden Arbeitsgremium Lösungen zur Realisierung der vorgenannten vier Aufgaben unter Betrachtung der rechtlichen, technischen und vollzugspraktischen Aspekte erarbeitet werden sollen.

Im 2. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 06.08.2019 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass zurzeit durch ein interdisziplinäres Arbeitsgremium rechtliche und organisatorische Möglichkeiten zur Einrichtung einer ersten Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und Hinweise rund um das Thema Asbest in Gebäuden geprüft werden. Der Bericht informiert weiter über die Vergabe einer Studie, in deren Rahmen die Machbarkeit eines Asbestregisters geprüft bzw. die Formen einer schrittweisen Erfassung von Asbest in Gebäuden vorgeschlagen werden sollen (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.834876.php).

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits seit längerem ein Berliner Asbestregister fordert und sich für eine umfassende Sanierung aller Wohngebäude einsetzt, die asbesthaltige Bauteile enthalten, moniert ausdrücklich, dass sich seit der Aufforderung des Abgeordnetenhauses vom 08.03.2018, eine Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ zu erarbeiten, zu wenig getan hat”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen. „Es gibt bisher nur ein gemeinsames ressortübergreifendes Arbeitsgremium, aber noch keine umsetzbaren Ergebnisse. Das ist unzureichend”, so Eupen.

„Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, da bereits eine einzelne Faser die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen kann, so ist der momentane Umgang des Senats mit dem Asbestproblem zu zögerlich. Der Bearbeitungsstand der Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ ist absolut ungenügend”, sagte Eupen.

„Macht der Senat in diesem Schneckentempo weiter, wird Berlin im Jahr 2030 nicht asbestfrei sein”, schließt Eupen.

Berlin, den 12.08.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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