Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 04.09.2019: Wissenschaftliches Gutachten zeigt – Enteignungen sind laut Grundgesetz möglich

Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses kommt in einem jetzt bekanntgewordenen Gutachten zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung der Wohnungen von Immobilienunternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen laut Grundgesetz möglich ist. Er stützt damit die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführen will.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen stützt sich bei ihrem Vorstoß auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin steht, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – die betroffenen Unternehmen müssen jedoch entschädigt werden. Laut Schätzung des Senats bewegen sich die Kosten für die Sozialisierung von 243.000 Wohnungen, die betroffen wären, auf 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden Euro. Nach Berechnungen der Initiative fallen zwischen 7,3 Milliarden Euro und 13,7 Milliarden Euro an. Eine Entschädigung müsste laut Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht zwingend dem Verkehrswert entsprechen, hätte sich aber mindestens an ihm zu orientieren.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) will sich noch nicht zu der aktuellen Untersuchung äußern. „Wir werden uns mit dem Gutachten in der gebotenen und sachlichen Gründlichkeit auseinandersetzen und können erst dann eine Einschätzung abgeben“, sagt BBU-Sprecher David Eberhart. Die Reaktion des Berliner Mietervereins (BMV) lässt dagegen nicht auf sich warten: „Das Gutachten wird das Volksbegehren zur Vergesellschaftung beflügeln, da sind wir uns sicher“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wissenschaftliches-gutachten-zeigt-enteignungen-sind-laut-grundgesetz-moeglich-33119498