Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 07.09.2019: Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” – Juristen streiten über Parlamentsgutachten zur Enteignung

Rechtsgutachter des Abgeordnetenhauses sehen beim Markteingriff vor allem ein Problem: Die hohen Entschädigungen könnten gegen die Schuldenbremse verstoßen.

Jeder, der mehr als 3000 Wohnungen besitzt, gehört enteignet – das ist die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Was die einen als „Rückkehr des Sozialismus“ halten und andere für eine Notwehr-Maßnahme im Kampf gegen die Wohnungsnot. Als wegweisende Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung bewerten Befürworter des starken Eingriffs in den Markt das überraschendeGutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses, wonach eine solche „Vergesellschaftung“ jedenfalls möglich wäre.

Der Streit um die Vergesellschaftung spaltet. Und die  Juristen bewegen sich auf dünnem Eis. Niemals zuvor kam in der Geschichte der Bundesrepublik bisher der  Artikel 15 des Grundgesetzes zur Anwendung. Und so eindeutig ist auch das Fazit der Juristen aus dem Abgeordnetenhaus nicht – und wer das Gespräch mit zwei Rechtsanwälten aus  den beiden  Lagern sucht, bekommt  – wie es sprichwörtlich heißt –  mindestens „drei Meinungen“.

Prinzipiell möglich „wäre“ eine Vergesellschaftung auf der Grundlage des Grundgesetzes, heißt es in dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes. Aber sogar in ihrem Fazit betonen die Juristen, dass es „gewisse Bedenken“ hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit dieses tiefen Eingriffs in den Markt gibt. Den größten Einwand gegen die eigenen Argumente führen die Rechtswissenschaftler allerdings ins Feld, ohne darüber zu urteilen: Weil die enteigneten privaten Unternehmen entschädigt werden müssen, „stellt sich die Frage, wie sich eine solche Kreditaufnahme mit der ab 2020 für das Land Berlin geltenden Schuldenbremse vereinbaren lassen würde“.

Für die Verfasser ist klar: „Es erscheint kaum möglich, eine Entschädigung der betroffenen Unternehmen ohne Verstoß gegen Art.109 Abs.3 Satz 1 und 5 GG durchzuführen“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-deutsche-wohnen-und-co-enteignen-juristen-streiten-ueber-parlamentsgutachten-zur-enteignung/24991320.html