Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 07.10.2019: Mit einer Ausnahme – Senatsverwaltung hält Mietendeckel für verfassungskonform

Der vorliegende Gesetzentwurf für den Mietendeckel ist nach einer Einschätzung aus der Senatsverwaltung für Inneres in großen Teilen mit der Verfassung vereinbar. Das geht aus einem internen Vermerk der Behörde hervor, der der Berliner Zeitung vorliegt.

Viel spreche dafür, dass die einzelnen Instrumente des Gesetzentwurfs „verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können“, heißt es in dem Papier – mit Ausnahme allerdings der Absenkung überhöhter Mieten. Die Innenverwaltung stärkt damit grundsätzlich den Plan von SPD, Linken und Grünen, den Anstieg der Mieten in Berlin mit einem eigenen landesrechtlichen Deckel zu begrenzen. Zum anderen stützt sie den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), der den bisher noch geplanten Passus zur Absenkung überhöhter Mieten ablehnt.

Die Mietobergrenzen werden in dem Papier ebenfalls als zulässig beschrieben. Ziel sei es, die Preisentwicklung auf dem Mietenmarkt nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Dies sei speziell bei Immobilien grundsätzlich erlaubt, „um breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu dem – im Falle von Wohnungen – unverzichtbaren Wirtschaftsgut zu ermöglichen“. Es müsse jedoch klar definiert werden, inwiefern die Oberwerte künftig angehoben werden.

Heftig umstritten ist der im Gesetzentwurf von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) enthaltene Anspruch auf Absenkung zu hoher Mieten. Mieter sollen eine Absenkung verlangen dürfen, wenn die Miete über den Oberwerten liegt und die Bewohner mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Wohnkosten aufbringen müssen. Laut dem Papier aus der Innenverwaltung sprechen überwiegend Gründe dafür, die Regelung als unverhältnismäßig anzusehen.

Das Land hätte auch die Möglichkeit, die betroffenen Mieter mit Sozialleistungen zu unterstützen. Als „legitim“ wird dagegen der Plan bezeichnet, die Umlage der Modernisierungskosten zu beschränken. Es gebe aber keinen Grund für eine Begrenzung der Umlage, wenn der Mieter freiwillig mehr zahle. Probleme sieht die Innenbehörde auch damit, dass die Mieten rückwirkend eingefroren werden sollen.

Die Regelung sei „nicht stichhaltig“ begründet. Staffelmieten können laut dem Vermerk zudem nicht eingefroren werden. Und die Härtefallregelung für Eigentümer sei noch „zu unbestimmt“. Unterm Strich ergebe sich aber „keine unzumutbare Gesamtbelastung der Vermieterseite“.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mit-einer-ausnahme–senatsverwaltung-haelt-mietendeckel-fuer-verfassungskonform–33275246