AMV im Lichte der Presse:

Berliner Kurier am 26.11.2019: Mieterhöhung – So nutzt die Deutsche Wohnen den Mietspiegel zu ihren Gunsten

Immer wieder hat die Deutsche Wohnen in der Vergangenheit versucht, bei Mieterhöhungen den Mietspiegel zu umgehen – um mit anderen Begründungen, etwa durch Gutachten, eine höhere Miete durchzusetzen. Und was macht sie mit dem Mietspiegel 2019? Erste Auswertungen liegen jetzt vor.

„Die Deutsche Wohnen beruft sich jetzt zwar auf den Mietspiegel, aber nur so weit, wie er ihr hilft, ihre Forderungen durchzusetzen“, sagt Marcel Eupen, der Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). „Das zeigen jedenfalls erste Mieterhöhungsverlangen der Deutsche Wohnen aus dem August und September, die wir jetzt ausgewertet haben.“

Deutsche Wohnen ignoriert Orientierungshilfe

So verweist das Unternehmen in drei beispielhaft untersuchten Fällen aus Spandau zwar zur Begründung der Mieterhöhung auf das jeweilige Mietspiegelfeld, dem die Wohnung zuzuordnen ist. Doch es unterlässt die konkrete Berechnung der zulässigen Miete auf Basis der sogenannten Orientierungshilfe des Mietspiegels. Dabei werden wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale gegeneinander aufgerechnet.

Für den AMV ist das nicht akzeptabel. Wenn die Deutsche Wohnen die Orientierungshilfe des Mietspiegels nicht anwende, sei der Mieterhöhungswert „nicht nachvollziehbar“, sagt Eupen. Das Problem: Rein formal reicht es für die Begründung einer Mieterhöhung aus, wenn sich die verlangte Miete innerhalb der Preisspanne für den jeweiligen Wohnungstyp bewegt.

Deutsche Wohnen erklärt, sich „ an alle Vorgaben“ zu halten

Erst, wenn sich Mieter und Vermieter über die genaue Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete streiten, gehe es „um die konkrete Herleitung der Miete anhand der Orientierungshilfe“, sagt die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Katrin Dietl.

Die Deutsche Wohnen erklärt, dass sie sich „natürlich an alle Vorgaben“ des Mietspiegels 2019 halte. „Das beinhaltet selbstverständlich auch die Berechnung der Miethöhe und die Informationspflicht gegenüber unseren Mietern.“

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