AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 14.02.2020 – WohnenParlament begrenzt Miete in Bundes-Wohnungen auf zehn Euro pro Quadratmeter 

Die ersten Mieter pochen auf Absenkung der Miete, doch die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben lehnt das ab.

Der Bund hat die Mieten in seinen Berliner Wohnungen jahrelang hochgetrieben, doch jetzt will er sie stärker begrenzen. Jedenfalls wenn es nach dem Bundestags-Haushaltsausschuss geht. Der hat im Haushaltsgesetz 2020 festgelegt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf angespannten Wohnungsmärkten und in Großstadtregionen „die Bestands- sowie die Erst- und Neuvermietungsmieten“ auf die untere Grenze des jeweiligen Mietspiegelwerts festlegen kann. Liege dieser Wert über zehn Euro je Quadratmeter kalt, dürfe die Miete auf zehn Euro begrenzt werden.

Die BImA verwaltet deutschlandweit rund 36.000 bundeseigene Wohnungen, etwa 4.800 davon befinden sich in Berlin, darunter viele ehemalige Unterkünfte der Alliierten. Bundesweit beläuft sich die durchschnittliche Miete für BImA-Wohnungen auf 5,90 Euro pro Quadratmeter, in Berlin auf 6,46 Euro pro Quadratmeter.

Auch beim Abschluss neuer Mietverträge will die BImA die neuen Obergrenzen einhalten. „Ziel der Bundesanstalt ist es, seit dem 1. Januar 2020 keine Mieten zu vereinbaren, die oberhalb des nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gültigen Mietwertes liegen“, teilte die BImA mit.

20 Wohnungen könnten betroffen sein

Bei Neuvermietungen in Großstadtregionen und in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sei bei der Festsetzung des Mietzinses seit Jahresbeginn die untere Grenze des jeweiligen Mietspiegelwerts zu berücksichtigen. Liege dieser Wert über zehn Euro je Quadratmeter, könne er auf zehn Euro begrenzt werden.

Bundesweit werden derzeit laut BImA rund 600 Mietverhältnisse überprüft, bei denen eine Miete von mehr als zehn Euro pro Quadratmeter monatlich festgesetzt worden sei. In Berlin betreffe dies rund 20 Fälle. „Die BImA unterstützt die Bundesregierung darin, die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern“, betonte ein Sprecher der Bundesanstalt. Darüber hinaus sei die BImA auch an das jeweilige Landesrecht gebunden. So habe die Bundesanstalt „entschieden, keine Mieten zu vereinbaren“, die dem Mietendeckel widersprechen.

Private Vermieter verschicken Erhöhungen

Andere private Vermieter verhalten sich in Bezug auf den Mietendeckel, der bis Ende Februar in Kraft treten soll, weniger zurückhaltend. So verschickte die ADO Immobilien Management GmbH noch Mitte Januar 2020 in einer Siedlung in der Angerburger Allee in Charlottenburg diverse Mieterhöhungen.

Das berichtete jetzt der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). In einem Fall soll die Miete zum 1. April um rund 68 Euro monatlich (10,8 Prozent) steigen. Zwar seien die Mieterhöhungen der ADO „zurzeit rechtlich gesehen noch zulässig“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Doch würden diese zum 1. April nicht mehr greifen, da sie dann gegen den Mietenstopp verstoßen würden.

Die Mieterhöhungen seien als eine „unnötige Verunsicherung“ der Mieter zu verurteilen. Der AMV empfehle, der Erhöhung nicht zuzustimmen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mieten-zehn-euro-als-neue-obergrenze-li.76074