Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 14.02.2020: Altlasten

Berlin kaufte 2019 mehr als 7000 asbestbelastete Wohnungen

Mehr als 7000 Wohnungen, die im Jahr 2019 in Landesbesitz gingen, sind mit Asbest belastet, zeigt eine Anfrage der Grünen.

Es war ein politischer Auftrag: Berlins landeseigene Wohnungsgesellschaften kauften im vergangenen Jahr Zehntausende Wohnungen für Hunderte Millionen Euro, um den Berliner Mietenmarkt zu entspannen. Doch jetzt kommt heraus: Mehr als 7000 Wohnungen, die im Jahr 2019 in Landesbesitz gingen, sind mit Asbest belastet. Und offenbar wurden die Wohnungsbestände kaum auf Altlasten geprüft. Nun drohen zusätzlich Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Von den mindestens 42.893 Wohnungen mit Asbestbelastung oder Asbestverdacht in Verwaltung oder Bestand der landeseigenen Wohnungsgesellschaften wurden allein 7094 im Jahr 2019 gekauft – die meisten davon in Spandau (3350), Reinickendorf (2350) und Tempelhof-Schöneberg (789). Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf eine parlamentarische Anfrage des baupolitischen Sprechers der Grünen, Andreas Otto, hervor.

Neben der Gewobag kauften 2019 auch Degewo (289) und WBM (255) Wohnungen mit Asbestbestand oder -verdacht. Ob beim Kauf bereits Kenntnis darüber bestand, dass die Objekte asbestbelastet sind, beantwortete eine Gewobag-Sprecherin am Donnerstag gegenüber der Berliner Morgenpost nicht eindeutig. Die Gebäude seien begangen und der technische Zustand beurteilt worden. „Wohnungsbesichtigungen waren in diesem Rahmen nicht möglich“, so die Sprecherin. Der finanzielle Aufwand für Sanierungen sei aufgrund der Baualtersklassen erfasst und berücksichtigt worden, als es um den Kaufpreis ging. Ein Degewo-Sprecher teilte mit: „Unsere Kollegen nehmen Ankaufobjekte immer sehr genau unter die Lupe und erhalten in aller Regel auch vom Veräußerer ausführliche Informationen zum baulichen Zustand.“

Asbest ist eine Mineralfaser und kann Krebs auslösen. Die Gefahr besteht darin, dass Fasern in die Raumluft gelangen können. Vor allem in den 1950er- bis 1970er-Jahren wurde der Stoff vielfach verbaut – unter anderem als Dämmstoff. Das Herstellungs- und Verwendungsverbot gilt seit 1993.

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