Kritik an der Gewobag: AMV hält Verhalten für „inakzeptabel“
Auf eine Beschwerde der Mieterin antwortete die Gewobag demnach schlicht: „Zum 31.12.2019 ist Ihr monatlicher Mietnachlass in Höhe von 122,88 EUR entfallen.“ Seit dem 1. Januar betrage die Miete deshalb 715,60 Euro. Marcel Eupen, der 1. Vorsitzende des AMV, nennt das Vorgehen der Gewobag „inakzeptabel“ und kritisiert es aus mehreren Gründen. Vor allem hätte das Wohnungsbauunternehmen die volle Miete nicht ohne vorherigen Kontakt zur Bewohnerin einziehen dürfen, sagt er. „Die Gewobag hätte vielmehr zunächst die Miethöhe nach dem Mietspiegel zum Stichtag 18.06.2019 ermitteln und diese der betroffenen Mieterin mitteilen müssen.“
Daneben verweist er auf den Mietendeckel, wonach Mieten für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden sollen. Das Gesetz soll am Sonntag in Kraft treten. „Zwischen einer Mieterhöhung und einer Beendigung eines Mietnachlasses darf insoweit kein Unterschied bestehen“, meint Eupen. Nicht zuletzt spiele eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine Rolle. Demnach müssen Mieten sozialverträglich sein, dürfen dafür nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen und zudem jährlich um maximal zwei Prozent steigen.
Sprecher der Linksfraktion nennt Vorgehen der Gewobag unverständlich
Kritik äußert auch der wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Michail Nelken: „Das Vorgehen des landeseigenen Wohnungsunternehmens Gewobag ist in der Sache unverständlich“, teilt er mit. Angesichts der „vehementen gesellschaftlichen Debatte“ um den Mietendeckel sei eine beiläufig vollzogene Erhöhung nicht akzeptabel. „Die Mieter konnten erwarten, dass ihre Mietzahlungsverpflichtungen auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren werden“, so Nelken.
Für die Mieterin gibt es nun aber doch Hoffnung auf einen weiteren Mietnachlass; die Gewobag will zeitnah reagieren – das zumindest teilte der Spandauer Bundestagsabgeordnete Swen Schulz (SPD) mit, der sich nach Bekanntwerden des Falls an die Geschäftsleitung der Gewobag gewandt hatte. Die Rückmeldung von dort: „Durch eine zeitliche Überschneidung bei der Integration der neuen Wohnungen in den Bestand sei es zu diesen irrtümlichen Abbuchungen gekommen“, erklärt Schulz.
„Mir wurde versichert, dass normalerweise die Mieterinnen und Mieter bei Auslaufen eines zeitlich begrenzten Mietnachlasses ein persönliches Anschreiben erhalten, verbunden mit der Aufforderung für die weitere Prüfung einer Härtefallregelung die erforderlichen Unterlagen einzureichen“, so der Bundestagsabgeordnete weiter. Die Gewobag habe zugesagt, die Mieter zeitnah zu informieren und dafür zu sorgen, dass „solche Missverständnisse in Zukunft ausgeschlossen werden“.