AMV im Lichte der Presse:

 

taz.de am 25.02.2020: Asbestbelastung in Berliner Wohnungen -Zukauf mit Risiko

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erwerben immer mehr Wohnungen. Darunter auch Häuser mit Asbestbelastung.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben ein wachsendes Asbestproblem – weil sie im Zuge der Rekommunalisierung von Wohnraum auch belastete Gebäude ankaufen. Allein im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der mit den tückischen Mineralfasern belasteten Wohnungen in Landeseigentum um mehr als 7.000 erhöht. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto hervor. Die politische Bewertung dieser Tatsache fällt allerdings ganz unterschiedlich aus.

Alarmiert zeigt sich der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV): Für die rund 3.500 Wohnungen in der Großsiedlung Heerstraße im Spandauer Ortsteil Staaken, die die landeseigene Gewobag Ende 2019 von der privaten ADO Properties übernommen hat, bestehe nun ganz offiziell der konkrete Verdacht auf Asbest. In einer Presseerklärung vom Montag fordert der Verein die Gewobag auf, in einem ersten Schritt die MieterInnen „unverzüglich umfassend zu informieren und aufzuklären“.

„Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, wäre ein Schweigen und Nichthandeln der Gewobag unverantwortlich“, so AMV-Vorsitzender Marcel Eupen. Bereits eine einzelne Faser könne die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen. Man erwarte zudem die planmäßige Erfassung der belasteten Wohnungen in einem für alle MieterInnen einsehbaren Register sowie die zügige Sanierung der Wohnungen.

Die Gewobag teilte derweil auf taz-Anfrage mit, sie gehe nicht davon aus, dass alle angekauften Wohnungen in Spandau und Reinickendorf ein Asbestproblem hätten: „Es kann jedoch baujahresbedingt nicht ausgeschlossen werden, dass die angekauften Bestände aus den 1960er bis 1990er Jahren zumindest teilweise asbestbelastet sind.“ Über Sanierungsmaßnahmen ließe sich vorerst keine Aussage treffen, grundsätzlich erfolgten diese „bei Mieterwechseln oder bei mieterseitiger Meldung vorliegender Schäden an asbesthaltigen Bauteilen“. Nur im letzteren Fall bestehe Dringlichkeit.

Kritik an einem „schlechten Deal“ weist die Gewobag zurück: Der Gebäudezustand sei im Vorfeld von Sachverständigen beurteilt worden. Aufgrund der „umfangreichen Erfahrungen aus vergleichbaren Beständen“ habe man die möglichen Kosten einer Asbestsanierung „abgeleitet und in den Verhandlungen zum Kaufpreis vollständig berücksichtigt“.

https://taz.de/Asbestbelastung-in-Berliner-Wohnungen/!5664555/