Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 09.02.2020: Besserer Schutz für Mieter – Justizministerin will Umwandlung in Eigentumswohnungen erschweren

In Gegenden mit knappem Wohnungsangebot sollen die Behörden Umwandlungen prüfen. Justizministerin Lambrecht will so Mieter vor Verdrängung schützen.

Es sind wohl Fälle wie die der Wohnanlage im Süden Berlins, die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Auge hat. Die Siedlung, einst vom Bund für seine Bediensteten reserviert, hat diverse Eigentümerwechsel hinter sich. Der neue Eigentümer, eine börsennotierte Gesellschaft, will Kasse machen. Alle Mietwohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Kaufpreise sind hoch. Die meisten Mieter werden es sich nicht leisten können, ihre Wohnung zu erwerben. Viele leben seit 20 Jahren dort.

„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig der erste Schritt zur Verdrängung alt eingesessener Mieterinnen und Mieter, die seit vielen Jahren in ihren Stadtteilen leben und dort fest verwurzelt sind“, sagt Lambrecht. Deshalb will die Ministerin die Umwandlung per Gesetz erschweren. In angespannten Wohnungsmärkten soll sie künftig „nur noch unter besonderen Bedingungen und mit einer behördlichen Genehmigung möglich sein“, plant die Justizministerin.

Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, nach dem die Behörden in einigen Fällen grünes Licht für eine Umwandlung geben müssen. Das soll dann der Fall sein, wenn zwei Drittel der umgewandelten Wohnungen an die Mieter gehen. Auch wenn die Immobilie in den Nachlass fällt oder Familienangehörige einziehen wollen, sollen die Behörden zustimmen müssen.

Ähnliche Einschränkungen kennt man aus Berlin. In den 59 Milieuschutzgebieten der Hauptstadt ist eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereits seit 2015 an die Zustimmung der Behörden geknüpft. Die Ämter müssen aber zustimmen, wenn die Wohnungen in den ersten sieben Jahren ausschließlich an Mieter oder an Familienangehörige gehen oder Teil des Nachlasses ist. So bestimmt es Bundesrecht,nämlich Paragraph 172 Baugesetzbuch. Politische Versuche von Berlin, Hamburg und Bremen, diese Vorschrift zu streichen, sind bislang gescheitert.

Jan-Marco Luczak hält die Reform für falsch

Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, sieht die geplante Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dagegen „sehr kritisch“. „Ich finde es inkonsequent, wenn wir einerseits viele Milliarden für die Eigentumsförderung bereitstellen, gleichzeitig das Entstehen neuer Eigentumswohnungen behindern“, meint Luczak. Im Falle der Umwandlung seien Mieter heute schon gut geschützt, weil sie bis zu zehn Jahre Kündigungsschutz hätten.

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