Pressemitteilung 02/2020

ADO-Mieterhöhungen trotz bevorstehendem Mietenstopp
Die ADO Immobilien Management GmbH versandte am 14.01.2020 in der Siedlung Angerburger Allee 35 – 55 (Belvedere) in Charlottenburg diverse Mieterhöhungsverlangen zum 01.04.2020, und dies obwohl am 23.02.2020 der Berliner Mietendeckel in Kraft treten wird.
Bei einem Ehepaar in der Angerburger Allee 53 verlangt die ADO Immobilien Management GmbH für die Vermieterin RVB Angerburgerallee B.V. den Höchstbetrag des Mietspiegelfeldes I 4. Der Mieterhöhungsbetrag beläuft sich auf 68,01 € bzw. 10,80 %. Die Mieter sollen ab dem 01.04.2020 eine Nettokaltmiete von 697,79 € statt bisher 629,78 € zahlen.
Auch diverse Mieter in der Weißenburger Straße 51 in Spandau erhielten mit Schreiben vom 14.01.2020 Mieterhöhungsverlangen der ADO Immobilien Management GmbH. Hier wurden die Mieten für die ADO 9330 Grundstücks GmbH erhöht.
Kommentar des AMV
„Zwar sind die Mieterhöhungen der ADO bis zum 22.02.2020 rechtlich gesehen noch zulässig, da der Mietendeckel mangels Veröffentlichung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin im Gesetz- und Verordnungsblatt noch nicht gilt, jedoch ist er vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und wird am 23.02.2020 in Kraft treten, so dass die Mieterhöhungen zum 01.04. nicht mehr greifen werden, da sie dann gegen den Mietenstopp des § 3 des Mietendeckel-Gesetzes verstoßen werden”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.  „Da der Mietenstopp am 14.01. bereits voraussehbar war, müssen die Mieterhöhungen moralisch als unnötige Verunsicherung  der Mieterinnen und Mieter verurteilt werden. Die ADO betreibt ein unwürdiges Spiel mit der Angst, wenn sie ihren Mieterinnen und Mietern in der Mieterhöhung ankündigt, bei Nichtzustimmung  „ohne nochmalige Ankündigung … gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen”, so Eupen.  „Der AMV empfiehlt den betroffenen Mieterinnen und Mietern, zurzeit den Mieterhöhungen auf keinen Fall zuzustimmen, sondern juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier bieten sich insbesondere die kostenlosen bezirklichen Mieterberatungen an”, schließt Eupen.
Berlin, den 17.02.2020
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV