Pressemitteilung 06/2020 

 

Kiez Heerstraße Nord: Gewobag nimmt ADO-Mieterhöhungen rückwirkend zurück und erstattet Mieterhöhungsbeträge

Die Gewobag hat unmittelbar nach Inkrafttreten des „Mietendeckel-Gesetzes” mit Schreiben vom 25.02.2020 bei diversen Mietparteien im Kiez Heerstraße Nord in Staaken die ADO-Mieterhöhungen aus Juni bzw. August 2019 rückwirkend zum 01.09. bzw. zum 01.11.2019 zurückgenommen und den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben.

In den maßgeblichen Schreiben heißt es wie folgt:

„Sehr geehrte Frau …,

Sehr geehrter Herr …,

Sie haben vom bisherigen Verwalter eine Mieterhöhung zum 01.09.2019 (alternativ: 01.11.2019) erhalten. Das nunmehr beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), kurz Mietendeckel genannt, legt fest, dass die Klatmiete (ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser) auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete wird daher zurückgenommen.

Da die Mieterhöhung bereits mietwirksam wurde, haben wir rückwirkend zum 01.09.2019 (alternativ: 01.11.2019) die Kaltmiete angepasst. Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben.”

Zur Erinnerung: Mieterhöhungen unmittelbar vor Verkauf

Kurz vor dem Abschluss des Anteilskaufvertrags im September mit der Gewobag über den Verkauf sämtlicher Anteile an den Ofek-Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilienobjekten mit insgesamt ca. 5.800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind, ließ die ADO Properties S.A. durch die ADO Immobilien Management GmbH im Juni und August 2019 zahlreiche Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter in Staaken verschicken. Die Mieterhöhungen wurden von der ADO zum 01.09. bzw. 01.11.2019 ausgesprochen. Die Übernahme durch die Gewobag erfolgte zum 01.12.2019. Die Gewobag kam so in den Genuss höherer Nettokaltmieten.

Kommentar des AMV:

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits mit Pressemitteilung vom 22.10.2019 vehement die Rücknahme gefordert hatte (http://mieter-verbraucherschutz.berlin/2019/10/pressemitteilung-31-2019-2/), begrüßt es außerordentlich, dass die Gewobag nicht nur die ADO-Mieterhöhungen aus Juni bzw. August 2019 rückwirkend zum 01.09. bzw. zum 01.11.2019 zurückgenommen hat, sondern insbesondere, dass sie darüber hinaus auch den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben hat und dies, obwohl es zurzeit noch äußerst fraglich ist, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch auch für den Zeitraum zwischen dem 19.06.2019 (Stichtag) und dem 23.02.2020 (Inkrafttreten) zusteht”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der „Gewobag-Neumieter“ im Vergleich zu den „Gewobag-Altmietern“ gewahrt ist”, so Eupen.

Berlin, den 04.03.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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