AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.03.2020: Gewobag macht Mieterhöhungen rückgängig – Das lange Warten der Mieter hat ein Ende

Die Mieter an der Heerstraße Nord können aufatmen. Die Gewobag nimmt die ADO-Mieterhöhungen zurück. Entsprechende Briefe gingen an die Betroffenen raus.

Das große Bangen im Kiez Heerstraße Nord hat ein Ende. Die Gewobag will die Mieterhöhungen der ADO zurücknehmen und zwar rückwirkend zum 1. September beziehungsweise zum 1. November 2019. Was bisher an erhöhter Nettokaltmiete gezahlt wurde, soll als Guthaben auf die Mieterkonten zurückfließen.

Das teilte die Gewobag jetzt schriftlich den betroffenen Mietern mit. So heißt es etwa in einem Brief vom 25. Februar an die Mieter in der Maulbeerallee 31a: „Das nunmehr beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin, kurz Mietendeckel genannt, legt fest, dass die Kaltmiete auf den Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete wird daher zurückgenommen.“

Mieterversammlung im Januar brachte keine Klärung

Wie mehrfach berichtet, hatte die private ADO vor dem Verkauf ihrer rund 3400 Wohnungen in Staaken an das Land Berlin Mieterhöhungen zum 1. September oder 1. November 2019 ausgesprochen. Die städtische Gewobag übernahm die Wohnungen aber erst zum 1. Dezember 2019 in ihren Bestand. Längere Zeit war unklar, ob es bei den Erhöhungen der Nettokaltmiete bleibt. Auch eine große Mieterversammlung mit Senatsvertreter, Mietergruppen, Mieterbeiräten und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) Ende Januar hatte die Frage nicht klären können.

So wird man dem Mietendeckel gerecht

„Dass die Gewobag nicht nur die ADO-Mieterhöhungen zurückgenommen, sondern auch den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben hat, begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Und das, obwohl zurzeit noch äußerst fraglich ist, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch für den Zeitraum zwischen dem 19. Juni 2019 als Stichtag und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 23. Februar 2020 zusteht.“ Die Erteilung der Gutschriften sei jedoch die einzig richtige Entscheidung gewesen, denn nur so werde man dem Gesetz zum Mietendeckel gerecht und wahre die Gleichstellung der Gewobag-Neumieter gegenüber den Altmietern.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/das-lange-warten-der-mieter-hat-ein-ende_a255490