AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 03.04.2020: Recht Landgericht Berlin kippt mieterfreundliches Urteil

Auf die Höhe der Heizkostenersparnis kommt es nach Ansicht der Richter bei einer Modernisierung nicht an. Nur darauf, dass Energie gespart wird.

Für Anke H. aus Pankow ist es „ein schwarzer Tag für die Mieterrechte“. Das Berliner Landgericht hat sie und ihren Mann dazu verdonnert, eine Modernisierung zu dulden, bei der die Heizanlage erneuert, die Fassade gedämmt und die alten Holzkastenfenster ihres Wohnhauses gegen Kunststoffisolierglasfenster ausgetauscht werden. Das Besondere an dem Fall: „Jede Energieeinsparung“ reicht nach der Entscheidung des Gerichts aus, um den Anspruch des Vermieters, hier der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau, auf Duldung der Modernisierung durchzusetzen. Es kommt nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob sich die Modernisierung auf die aufzuwendenden Kosten des Mieters auswirkt, also, ob er nach Umlage der Modernisierungskosten im Gegenzug Energiekosten einspart.

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hatte noch genau anders entschieden. Es stellte im Urteil vom 28. Januar 2015 fest: Selbst wenn Energie wie behauptet eingespart werde, würde einer Ersparnis von 68,78 Euro im Monat bei den Heizkosten eine Mieterhöhung von 249,29 Euro gegenüberstehen. Selbst bei einer Preissteigerung beim Heizöl von zirka neun Prozent im Jahr, würde sich nach zehn Jahren die Heizkostenersparnis nur auf 137,56 Euro im Monat belaufen und läge noch immer deutlich unter der Mieterhöhung von 249,29 Euro. Erst nach zirka 20 Jahren würde die Modernisierungsumlage rechnerisch niedriger sein als die eingesparte Heizenergie. Dann könne von einer modernisierenden Instandsetzung aber nicht mehr die Rede sein. Die Mieter dürften deswegen die Modernisierung wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen.

Mieter reagieren empört

Die 63. Zivilkammer des Landgerichts entschied nun anders und gab der Gesobau damit grünes Licht für die Modernisierung. „Weder die Wirtschaftlichkeit für den Mieter noch die tatsächlichen Energieverbräuche spielen für Gericht und Politik eine Rolle“, empört sich Anke H. „Das ist Energieeinsparung nur auf dem Papier oder im Computer-Rechenmodell“, sagt sie. Kein Eigentümer würde unter solchen Voraussetzungen bauliche Veränderungen an seinem Haus vornehmen. „Da aber wir Mieter die unwirtschaftliche Maßnahmen bezahlen, ist es für den Eigentümer des Hauses möglich, diese durchzuführen.“

Marcel Eupen, Erster Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), bezeichnet es zwar als „ärgerlich, dass sich das Landgericht mit keinem Wort mit der Argumentation des Amtsgerichts Pankow/Weißensee auseinandergesetzt“ habe. Doch sei die Begründung des Gerichts rein rechtlich nicht zu beanstanden. Die maßgebliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch erfordere lediglich, dass in Bezug auf die Wohnung Energie eingespart werde. Notwendig sei eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, Modernisierungen nur dann zuzulassen, wenn sie wirtschaftlich seien. Wenn also die Modernisierungskosten nur in dem Maße auf die Miete aufgeschlagen werden kann, wie Heizkosten gespart werden.

Mietendeckel begrenzt Umlage

Für die betroffenen Mieter der Gesobau in Pankow bleibe zumindest festzuhalten, dass die Modernisierungsmieterhöhung nach Inkrafttreten des Mietendeckels mit höchstens einem Euro je Quadratmeter weitaus geringer ausfällt als ursprünglich angekündigt, so AMV-Chef Eupen. Bei der vorliegend verklagten Mietpartei sollte die Miete bisher nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen von 378,58 Euro um 338,08 Euro auf monatlich 774,15 Euro steigen.

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