Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeiung am 01.04.2020: Enge Fristen Kreuzberger Mieter in Angst vor Verdrängung

Der Bezirk prüft das Vorkaufsrecht für das Haus an der Manteuffelstraße 105/Ecke Muskauer Straße 41. Doch die Bewohner befürchten, dass die Corona-Krise das Verfahren erschwert.

Wieder bangen Bewohner eines Berliner Mietshauses, wie lange sie noch in ihren Wohnungen bleiben können. Der Grund: Ihr Haus an der Manteuffelstraße 105/Ecke Muskauer Straße 41 in Kreuzberg wurde an einen privaten Erwerber verkauft.

„Wir stehen vor der Verdrängung aus unserem Kiez, wie es bereits Mietern aus mehreren Häusern in unserer näheren Umgebung ergangen ist“, sagt Linda Ellen Kokott, die Sprecherin der Bewohner. Zwar liegt das Haus in einem Milieuschutzgebiet, in dem der Bezirk ein Vorkaufsrecht besitzt, das er zugunsten eines gemeinwohlorientierten Unternehmens ausüben kann. Doch fürchten die Mieter, dass die Corona-Krise die Verhandlungen erschweren könnte.

Mieter fordern Aussetzung der Frist

Schon die Abstimmung unter den Mietern sei aufgrund der jetzigen Kontaktbeschränkungen schwierig. „Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie erscheinen uns die Handlungsmöglichkeiten des Bezirks und aller anderen Protagonisten, wie möglichen Käufern, extrem eingeschränkt zu sein“, sagt Kokott.

Das Problem sind die engen Fristen: Für die Ausübung des Vorkaufsrechts hat der Bezirk zwei Monate Zeit. Im vorliegenden Fall bis zum 20. April. Die Mieter fordern, die Frist in der Corona-Krise auf Bundesebene auszusetzen – ähnlich wie bei Kündigungen wegen Mietschulden. Davon würden auch die Mieter anderer Häuser profitieren.

Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) sieht die Handlungsfähigkeit des Bezirks trotz Corona-Krise nicht in Gefahr. „Die Mitarbeiter im Bereich Milieuschutz arbeiten viel von zu Hause“, sagt er. „Auch in dieser schwierigen Situation wird das Vorkaufsrecht geprüft.“ Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag schaue, ob sie das Haus übernehmen könne.

Baustadtrat: „Vorkaufsrecht wird auch jetzt noch geprüft“

Nicht zum Zuge kommt das Vorkaufsrecht, wenn sich der private Käufer verpflichtet, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Eine solche Verpflichtung wird im Behördendeutsch Abwendungserklärung genannt. Erst in der vergangenen Woche sei für ein Haus in der Waldemarstraße eine solche Abwendungsvereinbarung erzielt worden, sagt Schmidt. Für das Haus an der Manteuffelstraße/Ecke Muskauer Straße stehe das Bezirksamt „in intensivem Austausch mit dem Käufervertreter, der sich nicht komplett einer Abwendungsvereinbarung zu verschließen scheint“, so der Baustadtrat.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass eine Aussetzung der Frist rechtlich nicht möglich ist, „angesichts der laufenden Prüfung aber auch nicht notwendig“ sei. „Ein geordneter Verfahrensablauf ist – trotz der momentanen Ausnahmesituation – gewährleistet“, sagt Behördensprecherin Petra Rohland. So bleibt den Mietern, von denen einige seit Geburt in dem Haus leben, nur auf das Verhandlungsgeschick des Bezirks zu vertrauen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bezirk-prueft-vorverkaufsrecht-doch-bewohner-sehen-sich-durch-corona-benachteiligt-li.80154