Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 03.05.2020: Neue Berechnung – Warum Mieten für bestimmte Sozialwohnungen steigen

Sozialwohnungen sind teuer. Wer auf zu großer Fläche lebt, bekommt seit kurzem weniger Mietzuschuss.

Sozialwohnungen in Berlin sind teuer. Wenn Mieter mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Warmmiete aufbringen, haben sie deswegen Anspruch auf einen Mietzuschuss. Doch ausgerechnet für manche der Bedürftigen wurde der Zuschuss verringert – weil er vorher angeblich zu hoch war.

Peter Müller (Name geändert), 62, ist enttäuscht. Bis Ende 2019 bekam der Arbeitslose für seine 59 Quadratmeter große Sozialwohnung in Charlottenburg noch einen Mietzuschuss von 148 Euro monatlich. Doch seit Januar sind es nur noch 56,78 Euro. Die Differenz muss Müller aus seinem Arbeitslosengeld II in Höhe von 432 Euro bezahlen. „Ich habe ein Gesamteinkommen von 1061,80 Euro inklusive des Mietzuschusses von 56,78 Euro und eine Miete von 728 Euro“, rechnet Müller vor. „Mir bleiben also 333,80 Euro zum Leben.“

Dass sich der Mietzuschuss verringert hat, liege an einer „neuen Berechnungsmethode“, teilte die Firma ZGS Consult mit, als Müller dort nachfragte. Die ZGS war bis 2019 für die Bearbeitung der Mietzuschuss-Anträge zuständig. Nach Darstellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steckt hinter dem Fall allerdings mehr als nur eine andere Berechnungsmethode. Behördensprecherin Katrin Dietl sagt, „bei einer Routineprüfung“ sei eine aus Sicht ihres Hauses „nicht gesetzeskonforme Berechnung“ entdeckt worden. Dabei geht es um angeblich zu hoch ausgefallene Mietzuschüsse für sogenannte übergroße Wohnungen.

Das sind Wohnungen, die über mehr Fläche verfügen als den Mietern zusteht. Ein-Personen-Haushalte etwa haben nur Anspruch auf 50 Quadratmeter. Im Fall von Peter Müller deckte der Zuschuss anfangs auch einen Teil der nicht als angemessen eingestuften Wohnungsgröße ab. Seit Mai 2019 sei die Berechnungsmethode umgestellt worden, sagt Dietl. „Wir gehen von circa 180 Fällen aus, in denen ein zu hoher Mietzuschuss in einer nach dem Gesetz zu großen Wohnung gezahlt wurde“, so die Sprecherin. Dadurch sei „eine Überzahlung von rund 600.000 Euro“ entstanden.

Die durchschnittliche Quadratmetermiete belief sich im November 2019 in Sozialwohnungen, die über 30 Jahre gefördert wurden, auf 6,52 Euro (kalt). Bei Beständen, für die nach 15 Jahren keine Anschlussförderung für weitere 15 Jahre gezahlt wurde, belief sie sich auf 7,35 Euro. Rechtlich zulässig wären im Schnitt sogar 12,17 Euro. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Miete auf dem freien Markt beläuft sich laut Mietspiegel 2019 auf 6,72 Euro je Quadratmeter.

Eigentlich hatte Rot-Rot-Grün eine Reform des sozialen Wohnungsbaus versprochen. Die Mieten sollten „gesenkt und nach dem Einkommen der Mieter“ gestaffelt werden. Doch die Reform lässt auf sich warten. Die Stadtentwicklungsverwaltung räumt ein, dass die bisherigen Anläufe gescheitert sind. Es werde aber „so schnell wie möglich einen weiteren Versuch“ geben, die Berechnung der Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau landesrechtlich zu regeln.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neun-quadratmeter-zu-viel-li.82670