Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 06.05.2020: Überprüfung in Karslruhe – Mietendeckel: Union und FDP reichen Normenkontrollklage ein

Das Bundesverfassungsgericht soll den Mietendeckel in Berlin überprüfen – dazu wollen die Bundestagsfraktionen von FDP, CDU/CSU am Mittwoch eine Normenkontrollklage einreichen. Das Land Berlin habe mit dem Mietendeckel seine Befugnisse überschritten, hieß es.

FDP und CDU/CSU im Bundestag lassen den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Sie reichen an diesem Mittwoch in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen die Maßnahme ein, die den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen soll. “Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung”, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. “Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten. Das Mietrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers.”

FDP sieht sich in der Pflicht

“Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen”, so Buschmann weiter. Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. “Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen”, sagte Buschmann.

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