Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 15.06.2020: Deutsche Wohnen verspricht Mieterschutz

Die Deutsche Wohnen will 21 weitere Häuser in Berlin kaufen. Dagegen regt sich Protest. Der Wohnungskonzern reagiert mit Garantien. Aber reicht das?

„Kein Mieter“ werde seine Wohnung wegen einer Eigenbedarfskündigung verlieren, verspricht die Deutsche Wohnen. Denn sie biete einen lebenslangen Schutz vor Eigenbedarfskündigung, der „grundbuchlich“ gesichert werde. Kein Mieter solle seine Wohnung durch eine Mieterhöhung verlieren. Denn die Deutsche Wohnen wolle Erhöhungen der Kaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens begrenzen, wie generell versprochen. Außerdem solle kein Mieter wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlassen müssen. Dafür sei ein Hilfsfonds über 30 Millionen Euro eingerichtet worden.

Den Berliner Mieterverein (BMV) überzeugen die Zusagen nicht. „Soweit die Ankaufsobjekte in Milieuschutzgebieten liegen, sollten die betreffenden Bezirke das Vorkaufsrecht ausüben, in der Hoffnung, dafür auch Dritte aus dem Kreis der städtischen Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften zu finden“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Das wäre „auf jeden Fall besser als der Verkauf an die Deutsche Wohnen“. Der Mieterverein bezweifele die Wirksamkeit der Garantien. So komme die Kappung der Mieterhöhung bei 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens häufig nicht zum Tragen, weil die zulässige Fläche überschritten werde. Beim Schutz vor Eigenbedarfskündigungen sei es besser, wenn dieser den Bewohnern mietvertraglich zugesichert werde. „Vom grundbuchlichen Schutz hat der Mieter im Normalfall ja keine Kenntnis“, sagt Wild.

Mehrere der zum Verkauf stehenden Häuser befinden sich in Milieuschutzgebieten. Hier haben die Bezirke zwei Monate Zeit, um ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wenn zu befürchten ist, dass die Ziele des Milieuschutzes ausgehebelt werden. Nicht zum Zuge kommt das Vorkaufsrecht, wenn sich der Käufer dazu verpflichtet, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Eine solche Übereinkunft wird als Abwendungsvereinbarung bezeichnet. Der Mieterverein fordert, dass die Abwendungsvereinbarungen der Deutsche Wohnen auch den Ausschluss von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen für 20 Jahre enthalten müssen.

Den Bezirken reichen die individuellen Zusagen der Deutsche Wohnen nicht aus. „Die Garantien sind für die jetzigen Mieter sicherlich positiv“, sagt Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne). Der Milieuschutz sei aber „ein städtebauliches Instrument: Wir erhalten damit langfristig günstigen Mietwohnraum – unabhängig vom konkreten Mietverhältnis, das früher oder später endet“, so Biedermann. Zu welchen langfristigen Verpflichtungen die Deutsche Wohnen bereit sei, bleibe abzuwarten. Was die Mieter wollen, ist eindeutig. „Wir fordern die Anwendung des Vorkaufsrechts durch die Bezirksämter“, so die  Hausgemeinschaft Maybachufer 6.

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