EuGH – C-724/18 sowie C-727/18, Urteil vom 22.09.2020
Berliner Zeitung am 22.09.2020: Urteil zu Airbnb – Zweckentfremdung von Wohnraum: Berlin sieht sich gestärkt
Der Europäische Gerichtshof hat eine Regelung aus Frankreich bestätigt, mit der der Kurzzeitvermietung von Wohnungen durch Plattformen wie Airbnb ein Riegel vorgeschoben werden soll. Das hat Auswirkungen auf die deutsche Hauptstadt.
Der Berliner Senat sieht sich durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Kampf gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen bestätigt. Hintergrund: Der EuGH entschied am Dienstag zu einer Regelung aus Frankreich, dass EU-Staaten der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb notfalls einen Riegel vorschieben dürfen, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen (Rechtssache C-724/18).
„Das Urteil des EuGH stärkt uns im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum“, sagte Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke). „Um den Wohnungsbestand zu sichern und der Zerstörung der Nachbarschaften in unseren Kiezen entgegenzuwirken, braucht es die Möglichkeit, legale von illegalen Angeboten zu unterscheiden und Verstöße konsequent zu ahnden.“
Dass eine Genehmigung für regelmäßige Kurzzeitvermietungen gefordert wird, ist aus Sicht des EuGH durch einen „zwingenden Grund des Allgemeininteresses“ gerechtfertigt, nämlich den Kampf gegen den Wohnungsmangel. Die Genehmigungspflicht sei auch verhältnismäßig, da sie auf bestimmte Vermieter räumlich begrenzt sei, entschied das Gericht im Fall aus Frankreich. Wohnungen, die dem Vermieter als eigener Hauptwohnsitz dienen, seien ausgenommen.