Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 17.09.2020: Wohnungsmarkt – Wohnungs-Enteignung würde 28 Milliarden Euro kosten
Das Volksbegehren wurde für rechtlich zulässig erklärt. Koalition einigt sich auf gemeinsame Position, die auch mehr Neubau vorsieht.
Nach dem Mietendeckel folgt in Berlin der nächste mietenpolitische Aufreger. Denn das bundesweit erste Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen rückt einen Schritt näher. Die Senatsinnenverwaltung hat ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit.
Demnach handelt es sich nicht um ein konkretes Gesetz, sondern ähnlich wie beim Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel um eine Handlungsaufforderung an den Senat. Es sei auf einen „sonstigen Beschluss im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses“ gerichtet und wäre im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich.
Ziel: Mindestens 400.000 kommunale Wohnungen
Eine Arbeitsgruppe aus Senats- und Fraktionsvertretern hat nun einen Text formuliert, mit dem der Senat trotz dieser Uneinigkeit offiziell auf die Initiative antworten soll. Der Text, der am Dienstag im Senat beschlossen werden soll, liegt der Berliner Morgenpost vor. Darin unterstützt die Koalition ausdrücklich wesentliche Anliegen des Volksbegehrens. Man verfolge bereits das Ziel des Volksbegehrens, das „gemeinwirtschaftliche Angebot an Wohnraum zu erhöhen“, also den Wohnungsbesitz von landeseigenen Gesellschaften, Genossenschaften oder nicht profitorientierten Vermietern. Auch das Mietendeckel-Gesetz, das Miethöhen einfriert oder auch absenkt, wird als Akt der Unterstützung für die Wünsche des Volksbegehrens angeführt. Der Senat sehe sich dem Ziel verpflichtet, den Bestand kommunaler Wohnungen durch Neubau und Ankauf auf mindestens 400.000 zu erhöhen, heißt es in dem Text.
Sollte das so durchgehen, hätten alle Koalitionspartner zugesagt, die Aktivitäten im Neubau noch einmal hochzufahren. Die Pläne der Initiative würden bedeuten, dass 240.000 Wohnungen großer privater Eigentümer in gemeinnützigen Besitz zu überführen wären. Mit einem dafür nötigen Vergesellschaftungsgesetz beträte Berlins Senat abermals – wie schon im Falle des Mietendeckels – juristisches Neuland. Es bedürfe in den Details ausführlicher Debatten und umfangreicher Recherchen.
Volksbegehren: 28 Millarden Euro Kosten für die Umsetzung
Die Kosten der Umsetzung des Volksbegehrens werden vom Senat auf 28 Milliarden Euro geschätzt. Um eine solche Summe auch über Kredite aufbringen zu können, müsste Berlin sechs Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt aufbringen. Zum Vergleich: Das wäre etwa ein Fünftel der jährlichen Ausgaben des Landes.
Ob die „Deutsche Wohnen-Enteignen“-Initiatoren auf Grundlage dieser Senatsposition zu Verhandlungen bereit sind und darauf verzichten, ihre Volksbegehren in die zweite Stufe zu tragen, ist offen. Noch, so heißt es in der Koalition, wäre es für sie terminlich möglich, eine Volksabstimmung parallel zum Tag der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahlen im Herbst nächsten Jahres zu erreichen.
Auch das Parlament muss noch zustimmen
Durch ist das Thema aber noch nicht. Denn nach der inhaltlichen Stellungnahme des Senats muss sich anschließend das Abgeordnetenhaus mit dem Thema beschäftigen. Die Parlamentarier haben dafür vier Monate Zeit. Gibt es eine Mehrheit für das Anliegen der Enteignungsinitiative, dann würde das Landesparlament den Senat unverbindlich auffordern, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung […] erforderlich sind“, wie es im Text der Initiative heißt, den die Verwaltung geprüft hat.
Gibt es keine Mehrheit im Abgeordnetenhaus, steht nach Angaben der Innenverwaltung die zweite Stufe des Volksbegehrens an: Dann müsste die Initiative wieder Unterschriften sammeln. Diesmal müssen es mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten sein, rund 175.000. Nur wenn die erreicht werden, kommt es zu einem Volksentscheid. Nach einer Ablehnung durch das Parlament hat die Initiative laut Paragraf 18 im Abstimmungsgesetz ebenfalls vier Monate dafür Zeit. Sollte der Volksentscheid parallel zur Abgeordnetenhauswahl stattfinden, würde das der Initiative erleichtern, auf mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten zu kommen, die dafür vorgeschrieben sind. Beim Volksentscheid selbst ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
Wie geht es weiter, wenn das geklappt hat? „Das hängt vom zukünftigen Senat ab“, sagte Taheri. „Das wird ein starker politischer Auftrag sein und sicherlich in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen.“