Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist die Kostenposition “Wartungskosten” in einer Betriebskostenabrechnung umlagefähig?
Die Antwort des Amtsgerichts Hamburg (AG Hamburg – 49 C 363/19, Urteil vom 20.11.2020) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das Amtsgericht Hamburg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Zum einen ist die Kostenposition “Wartungskosten“, die in der Abrechnung mit Euro 31,27 angesetzt werden, so nicht umlagefähig, da nicht erkennbar ist, um was für Wartungskosten es sich handeln soll. Im Übrigen fehlt es auch an einer Umlagevereinbarung im Mietvertrag.”