Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 06.09.2021: Zweiter Anlauf für einen Mietendeckel
Erneuter Versuch, den Mietanstieg zu stoppen: Der Berliner Senat will per Bundesratsinitiative den Ländern eine Regulierung der Miete ermöglichen.
Der rot-rot-grüne Senat startet einen erneuten Versuch, die Mieten zu deckeln. Über eine Bundesratsinitiative will die Stadtregierung erreichen, dass der Bund den Ländern per sogenannter Öffnungsklausel ermöglicht, den Mietanstieg zu stoppen. Ein entsprechender Vorschlag soll auf der Senatssitzung an diesem Dienstag beschlossen werden. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 25. März 2021 entschieden, dass Regelungen zur Miethöhe von ungebundenem Wohnraum in die Zuständigkeit des Bundes fallen – und den Berliner Mietendeckel damit für nichtig erklärt.
Mit dem Vorstoß über den Bundesrat soll die Bundesregierung nun dazu aufgerufen werden, einen „Gesetzentwurf zur Schaffung einer Länderöffnungsklausel vorzulegen“, die es ermöglicht, durch Landesrecht von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.

Bisheriges Mietrecht geht dem Senat nicht weit genug

Die mietpreisrechtlichen Regelungen im BGB trügen den unterschiedlichen Situationen auf den lokalen Wohnungsmärkten nicht ausreichend Rechnung. Die Mietpreisbremse und die Verringerung des Mieterhöhungsspielraums von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren hätten die Situation auf angespannten Wohnungsmärkten „nicht oder nur leicht verbessert“. In vielen dieser Gebiete gingen die vorhandenen Instrumente nicht weit genug, um eine wirksame Mietpreisbegrenzung zu erreichen.
Das soziale Mietrecht müsse aber „auf allen Wohnungsmärkten die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung aufgrund steigender Mieten schützen und die Mieten nachhaltig leistbar halten“. Deswegen sei es nötig, „dass durch Bundesrecht eine Ermächtigung eingeführt wird, die es den Ländern erlaubt, von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend abzuweichen, wenn die Wohnungsmarktlage in einzelnen Gebieten“ dies erfordere, heißt es weiter. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat mit Beschluss vom 3. Juni 2021 aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.

Vorstoß gegen illegale Vermietung von Ferienwohnungen

Mit einer weiteren Bundesratsinitiative will der Senat schärfer gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen und gegen Wohnungsleerstand vorgehen, also gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum. Daten ausländischer Vermietungsportale wie Airbnb, die nach dem EU-Amtshilfegesetz in Steuersachen an Deutschland übermittelt werden, sollen danach künftig auch für die Verfolgung der Zweckentfremdung herangezogen werden. Bisher dürfen die Daten, die unter das Steuergeheimnis fallen, nur zu steuerlichen Zwecken genutzt werden. Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich in der Europäischen Union für die Datennutzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum einzusetzen.
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