Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Morgenpost am 30.07.2018: Steigende Mieten – Wohnungsbaugenossenschaft fordert mehr Grundstücke vom Senat

Angesichts steigender Mieten in Berlin soll der Senat ein Drittel der verfügbaren Grundstücke an Wohnungsbaugenossenschaften vergeben.

Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaft Berolina fordert angesichts steigender Mieten mehr Baugrundstücke vom Senat.

Der Berolina-Vorstandschef, Frank Schrecker, sagte am Montag im RBB-Inforadio, Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) solle den Genossenschaften ein Drittel der 170 Grundstücke zur Verfügung stellen, die gerade vergeben werden.

Im vergangenen Jahr hätten die Berliner Genossenschaften nur drei Grundstücke vom Senat bekommen, sagte Schrecker weiter. Das zeige, wie die Zusammenarbeit mit dem Senat laufe “und wie völlig unzureichend das ist, für die Situation, die wir hier in Berlin haben und für das, was Genossenschaften gerne wollen. Denn sie wollen sich hier stärker engagieren in der Stadt.”

https://www.morgenpost.de/berlin/article214967365/Wohnungsbaugenossenschaft-fordert-mehr-Grundstuecke-vom-Senat.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 30.07.2018: Zweckentfremdungsverbot in Berlin – Wie viele Ferienwohnungen sind schon registriert?

Hohe Bußgelder und eine dreimonatige Übergangsfrist reichen offenbar nicht aus: In Berlin liegt die Zahl der Anträge deutlich unter den Angeboten für Ferienwohnungen.

Ab Mittwoch müssen alle, die ihre Haupt- oder Zweitwohnung in Berlin als Ferienwohnung vermieten, im Inserat eine Registrierungsnummer angeben. Dann endet die Übergangsfrist der Novellierung des Zweckentfremdungsverbots, die am 1. Mai in Kraft trat. Bisher sind in den Wohnungsämtern der Berliner Bezirke insgesamt weniger als 800 Anträge auf Registrierungsnummern eingegangen, nämlich genau 796.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zweckentfremdungsverbot-in-berlin-wie-viele-ferienwohnungen-sind-schon-registriert/22859500.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Stellt die Klausel “Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen” eine zulässige Überbürdung der Schönheitsreparaturpflicht insbesondere dann dar, wenn dem Mieter eine renovierte Wohnung übergeben wurde?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 64 S 120/17, Urteil vom 02.05.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 2. a) aa) wie folgt aus: “Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die im vorliegenden Mietvertrag unter § 3 Nr. 3 enthaltene Klausel, wonach die Schönheitsreparaturen durch die Mieter zu tragen seien, wirksam und geeignete Grundlage für den streitgegenständlichen Schadenersatzanspruch der Klägerin. Selbst die Klausel “Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter” wird, da die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter längst Verkehrssitte geworden ist, in diesem Sinne ausgelegt und von einem vertragsschließenden Mieter dahin verstanden, dass er mit der regelmäßigen Renovierung belastet wird, die Arbeiten aber auch selbst erbringen darf (vgl. BGH – VIII ZR 339/03 -, Urt. v. 14.07.2004, WuM 2004, 529 ff.). Erst Recht ist die Formulierung der vorliegenden Klausel unkritisch und nicht dahin zu würdigen, dass der Mieter für die Kosten der Schönheitsreparaturen aufkommen müsse, diese aber nicht selbst vornehmen dürfe (vgl. zu einer gleichlautenden Klausel BGH – VIII ARZ 1/84 -, Rechtsentscheid v. 30.10.1984, BGHZ 92, 363 ff.). Da die Wohnung als Neubau vermietet wurde, gibt es vorliegend auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie zu Beginn des Mietverhältnisses Dekorationsmängel aufwies oder die Überbürdung der Schönheitsreparaturen aus anderen Gründen dazu geführt hätte, dass die Mieter nicht nur eigene, sondern – wie im Fall BGHZ 204, 302 ff. – auch Gebrauchsspuren früherer Nutzer der Wohnung hätten beseitigen müssen.

Soweit die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin auf dem Standpunkt steht, die Überbürdung der Schönheitsreparaturpflicht auf einen Mieter sei mit dem gesetzlichen Verbot des § 536 Abs. 4 BGB grundsätzlich unvereinbar und könne daher – wohl selbst individualvertraglich – nicht wirksam vereinbart werden (vgl. LG Berlin – 67 S 7/17 – , Urt. v. 09.03.2017, GE 2017, 416 ff), folgt die Kammer dem nicht. Der Bundesgerichtshof steht zu Recht auf dem Standpunkt, dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, auch wenn sie weiterhin einer Vereinbarung bedarf, durch jahrzehntelange Übung Verkehrssitte geworden ist (vgl. BGH – VIII ZR 3 39/03 – , a. a. O., Rn. 16 und BGH – VIII ARZ 1/84 – , a. a. O., Rn. 18). Davon ging anlässlich der Mietrechtsreform im Jahre 2001 auch der Gesetzgeber aus (vgl. BT – Drucks. 14/4553, S. 40); der Rechtsausschuss des Bundestages sprach sich ausdrücklich gegen eine gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturpflicht aus, weil er die ausdifferenzierte und gefestigte Rechtsprechung für ausgewogen hielt und befürchtete, durch einen Versuch der gesetzlichen Regelung dieser Thematik erst Rechtsunsicherheit zu schaffen (vgl. BT – Drucks. 14/5663, S. 75 f.). Das gesetzliche Verbot in § 536 Abs. 4 BGB, einem Mieter die mietrechtlichen Gewährleistungsrechte zu entziehen, steht dessen Übernahme der Schönheitsreparaturpflicht nicht entgegen, da die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen regelmäßig nicht sofort, sondern erst nach längerem Zuwarten und weiterer Abnutzung der Dekoration eine mehr als unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache bedeutet und eine Berufung des zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpfli chteten Mieters auf Gewährleistungsrechte unter solchen Umständen als treuwidrig anzusehen wäre (vgl. BGH – VIII ZR 129/91 – , Urt. v. 06.05.1992, BGHZ 118, 194 ff).”

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:


Berliner Morgenpost am 30.07.2018: Wohnungsnot in Berlin

Wohnungsbau: Kritik an Senatorin Lompscher wird schärfer

Nach der Berliner SPD rügt nun auch Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek die Wohnungsbaupolitik von Katrin Lompscher (Linke).

Antje Kapek, Fraktions­chefin der Grünen im Abgeordnetenhaus, hat deutliche Kritik an der von Katrin Lompscher (Linke) verantworteten Baupolitik in Berlin geübt. „Wir brauchen ein Berliner Bündnis mit den privaten Investoren“, forderte Kapek im Interview mit der Berliner Morgenpost. „Es ist falsch, zu sagen, private Investoren sind per se böse, deshalb dürfen wir nur mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften planen“, sagte sie. Es gebe sehr viele Unternehmen und private Investoren, die sich für Berlin und das Gemeinwohl engagieren wollen. Es sei ein „Kardinalfehler“, mit ihnen nicht zu reden oder zu kooperieren. Schließlich lägen 70 Prozent des Berliner Wohnungsmarktes in privater Hand. „Nicht jeder private Hauseigentümer ist gleichzusetzen mit einem Spekulanten“, mahnte Kapek.

https://www.morgenpost.de/berlin/article214963555/Kritik-an-Bausenatorin-Lompscher-wird-schaerfer.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Mieter bei Mängeln der Mietsache einen Anspruch auf eine konkrete Art der Mangelbeseitigung?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 17 C 122/17, Urteil vom 16.02.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Der Klageantrag zu 1) war auch ursprünglich unbegründet, da die Kläger als Instandsetzung begehrten, die vorhandenen Kastendoppelfenster abzudichten. Nach § 535 Abs. 1 BGB hat der Mieter jedoch lediglich einen Anspruch auf Instandsetzung von Mängeln der Mietsache, nicht aber auf eine konkrete Art der Mangelbeseitigung. Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Vermieters, auf welche Art ein vorliegender Mangel beseitigt wird. So hätten hier die Beklagten beispielsweise auch die Möglichkeit gehabt, neue Fenster einzubauen anstatt die vorhandenen abzudichten.”

Pressemitteilung 30/2018

Runder Tisch Milieuschutzgebiete fordert Voruntersuchung für Spandauer Neustadt und Wilhelmstadt

Am 12.07.2018 fand das vierte Treffen des parteiübergreifenden Runden Tisches zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau im Stadtteilladen Wilhelmstadt statt.

Der Neuköllner Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste Jochen Biedermann (B´90/Die Grünen) hielt einen Impulsvortrag zu den Erfahrungen mit Milieuschutz in Neukölln.

Bei der sich anschließenden Debatte sprachen sich die Teilnehmer/Innen für eine Voruntersuchungfür die Spandauer Neustadt und die Wilhelmstadt zur Erstellung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) aus und beschlossen einstimmig:

“Die Teilnehmer*innen des Vierten parteiübergreifenden Runden Tischs “Milieuschutz in Spandau” am 12.07.2018 sind sich einig, dass in Spandau neben dem sich bereits in Vorbereitung befindlichen Grobscreening parallel Voruntersuchungen für die Spandauer Neustadt und die Wilhelmstadt zur Erstellung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) notwendig sind und fordern die in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin vertretenen Parteien auf, einen entsprechenden Antrag zur Beauftragung von Voruntersuchungen für die beiden vorgenannten Gebiete in die Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin am 12.09.2018 einzubringen.

Die Teilnehmer*innen des Vierten parteiübergreifenden Runden Tischs “Milieuschutz in Spandau” am 12.07.2018 behalten sich ausdrücklich vor, einen Einwohnerantrag gem. § 44 BezVG i.V.m. § 20a Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau zur Beauftragung von Voruntersuchungen für die Spandauer Neustadt und die Wilhelmstadt zu initiieren.”

Kommentar

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. befürwortet Voruntersuchungen zur Prüfung des Einsatzes von Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (“Milieuschutzverordnungen”) gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für die Ortsteile Spandauer Neustadt und die Wilhelmstadt”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Ass. Marcel Eupen. „Die Spandauer Neustadt und die Wilhelmstadt haben sich in den letzten Jahren zu attraktiven Wohnstandorten entwickelt. Es besteht die Befürchtung, dass durch die Zunahme von Bautätigkeiten im Bestand das Mietniveau dort ansteigt, sich der Konkurrenzdruck um preisgünstigen Wohnraum verstärkt und damit eine Veränderung der Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner einhergeht”, meint Eupen. „Von daher sollten unverzüglich Voruntersuchungen stattfinden, um herauszufinden, wie hoch der Aufwertungsdruck ist und demzufolge auch die Wahrscheinlichkeit, dass in den Untersuchungsgebieten sozial Schwache zukünftig verdrängt werden”, fordert Eupen.

Berlin, den 16.07.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Zeitung am 04.07.2018: Pop gegen Lompscher – Zwei Senatorinnen und der Streit um das Knorr-Gelände

Eines der großen Probleme des rot-rot-grünen Senats ist seine schlechte Außenwirkung – ungelöste Probleme, aufgeschobene Entscheidungen, Streit unter den Senatoren. Aktuellster Fall: Der Zwist um das ehemalige Gelände der Knorr-Bremse in Marzahn-Hellersdorf.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) möchte auf dem Gelände Wohnungen bauen. Doch das will die grüne Wirtschaftssenatorin Ramona Pop verhindern.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/pop-gegen-lompscher-zwei-senatorinnen-und-der-streit-um-das-knorr-gelaende-30733978

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

BZ am 04.07.2018: Pop vs. Lompscher – Streit um Bau von 1000 Wohnungen eskaliert im Senat

Der Streitpunkt: Ein Grundstück (9,15 Hektar) am S-Bahnhof Marzahn zwischen Georg-Knorr-Platz und Wiesenburger Weg. Dort stehen ein paar denkmalgeschützte Bauten mit einer Schnapsmanufaktur und Coworking-Arbeitsplätzen, uralte Garagen. Am Horizont ein hochmodernes Werk von Knorr-Bremse. Das Unternehmen hat das benachbarte Areal im April 2016 verkauft. So weit, so unstrittig.

Jetzt will der Käufer, der Immobilienentwickler Laborgh, dort aber nicht nur Betriebe ansiedeln. In Zusammenarbeit mit der landeseigenen Howoge sollen bis zu 1000 Wohnungen errichtet werden. Auf Gewerbegebiet! Deshalb geht Wirtschaftssenatorin Pop auf die Barrikaden, lehnt eine Änderung ab: „Die drohende Flächenknappheit für Ansiedlungen und Erweiterungen ist inzwischen eines DER Top-Themen der Berliner Wirtschaft.“

https://www.bz-berlin.de/landespolitik/streit-um-bau-von-1000-wohnungen-eskaliert-im-senat