Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kommen einem Vermieter Darlegungs- und Beweiserleichterungen im Rahmen des § 814 BGB zu Gute, wenn sein Mieter trotz Vorliegens eines Mangels zunächst vorbehaltlos die vollständige Miete zahlt und diese zu einem späteren Zeitpunkt teilweise zurückfordert?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 342/17, Urteil vom 01.03.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Die Berufung rügt zu Recht, dass die Beklagten nicht mit der Rückforderung der von ihnen überzahlten Miete gemäß § 814 BGB ausgeschlossen sind. Danach kann das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete lediglich dann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Die Norm beruht auf dem Gedanken der Unzulässigkeit widersprüchlichen Verhaltens. Sie will den Leistenden benachteiligen, während der Empfänger darauf vertrauen darf, dass er eine Leistung, die bewusst zur Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden ist, behalten darf (vgl. BGH, Urteil v. 7. Mai 1997 – IV ZR 35/96 -, NJW 1997, 2381, 2382). § 814 erfordert eine positive Kenntnis vom Nichtbestehen der Verbindlichkeit, wobei nicht die bloße Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Nichtbestehen ergibt, ausreicht, sondern sich der Leistende auch hinsichtlich der Rechtslage im Klaren sein muss, dass er nichts schuldet (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 2015 – IX ZR 100/13NJW 2016, 1391).

Gemessen daran hatten die Beklagten bei Vornahme der Zahlungen keine Kenntnis der Nichtschuld. Denn von einer positiven Kenntnis des Mieters i.S.d. § 814 BGB ist im streitgegenständlichen Kontext nur dann auszugehen, wenn ihm sämtliche Elemente seines Minderungsrechts nach § 536 BGB in einem Maße bewusst sind, das ihn zur Ausübung seiner Gewährleistungsrechte befähigt. Das umfasst nicht nur die Kenntnis darüber, dass die Minderung mit dem Auftreten des Mangels kraft Gesetzes eintritt und weder von der aktiven Geltendmachung durch den Mieter noch der Zustimmung oder Genehmigung des Vermieters abhängt. Darüber hinaus muss sich die positive Kenntnis auch auf die Angemessenheit der mangelbedingt in Ansatz zu bringenden Minderungsquote und damit auch auf deren konkrete Höhe beziehen. Nur wenn der Mieter sich über sämtliche Elemente der Mietminderung positiv im Klaren ist, ist es angezeigt, die für ihn nachteiligen Rechtsfolgen des § 814 BGB zu seinen Lasten wirken zu lassen.

Über eine entsprechend umfassende Kenntnis haben die Beklagten bei Vornahme der Zahlungen nicht verfügt. Sie haben vielmehr durch ihre Äußerungen in den E-Mails vom 5. November 2015 und 15. Oktober 2015 zum Ausdruck gebracht, dass es ihnen an einem Verständnis des Regelungsinhalts des § 536 Abs. 1 BGB mangelte. Denn ansonsten hätten sie der Klägerin nicht vorgeschlagen, eine “Mietminderung von 15% ab dem Termin der Meldung der Geruchsbelästigung” für die Zukunft vorzunehmen und es in der Folge – wie bereits in der Vergangenheit – unterlassen, die Minderung auch tatsächlich durch eine Reduzierung ihrer Zahlungen zu vollziehen. Eine Rechtskenntnis über den automatischen Eintritt der Minderung kraft Gesetzes bei Vorliegen eines Mangels ist darin gerade nicht erkennbar, sondern vielmehr das fehlerhafte Rechtsverständnis, sich erst nach aktiver Geltendmachung oder dem Einverständnis des Vermieters erfolgreich auf eine Minderung berufen zu können. Es tritt hinzu, dass die Beklagten ihre Mietzahlung gemäß § 556b Abs. 1 BGB im Voraus zu entrichten hatten. Damit konnten sie zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung überhaupt nicht wissen, ob der Mangel im laufenden Monat noch behoben werden würde. Davon ausgehend war ihnen auch nicht bekannt, ob sie die vollständige oder lediglich die geminderte Miete schuldeten. An dieser Beurteilung ändert der Umstand nichts, dass der Mangel über mehrere Monate hinaus bestand. Denn die Beklagten waren zu jedem Monatsbeginn erneut darüber im Unklaren, ob es zu einer Mangelbeseitigung kommen oder der Mangel weiterhin bestehen würde.

Darlegungs- und Beweiserleichterungen kamen der Beklagten im Rahmen des § 814BGB nicht zu Gute (vgl. BGH, Urt. v. 17. Oktober 2002 – III ZR 58/02NJW 2002, 3772). Diese sind – allenfalls – bei einem Sachverhalt in Betracht zu ziehen, der selbst für einen Laien ohne juristischen Beistand tatsächlich und rechtlich unschwer selbst zu durchdringen ist (vgl. Kammer, Urt. v. 12. Oktober 2017 – 67 S 196/17, ZMR 2018, 45). Soweit der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass im Regelfall beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten Kreise anzunehmen sei, dass dem Mieter sein Recht zur Herabsetzung der Miete in den Fällen bekannt sei, in denen er zunächst über einen längeren Zeitraum und ohne jeden Vorbehalt die Miete ungekürzt weiter zahlt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2003 – VIII ZR 274/02NJW 2003, 2601), folgt die Kammer dem bereits wegen der erforderlichen Kenntnis über sämtliche Elemente des Minderungsrechts nach § 536 BGB nicht. Über eine derart umfassende Kenntnis verfügen Mieter ohne juristischen Beistand – auch nach der langjährigen Erfahrung der Kammer – gerade nicht. Davon abgesehen kann der von § 814 BGB bezweckte Schutz des Zahlungsempfängers nur dann gerechtfertigt greifen, wenn dieser davon ausgehen darf, dass der Leistende tatsächlich ohne Vorbehalt und in voller Schuld leistet. Davon ist jedoch dann nicht auszugehen, wenn der Vermieter vor der ungeminderten Zahlung des Mieters Adressat einer Mangelanzeige des Mieters war. Genau so aber lag der Fall hier.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 11.04.2018: Wohnungskrise – Was kostet die Hauptstadt?

Die Berliner Zeitung hat den Stadtsoziologen und Ex-Staatssekretär Andrej Holm sowie Vertreter der Immobilienwirtschaft zur Lage auf dem Wohnungsmarkt befragt: Weiter können die Lösungsvorschläge für die Wohnungskrise nicht auseinanderliegen. Die einen fordern schärfere Gesetze und ein Eingreifen des Staates, die anderen lehnen beides kategorisch ab.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungskrise-was-kostet-die-hauptstadt–29997006

Aus der Rubrik “Studien”:

Berliner Morgenpost am 10.04.2018: Studie – In Berlin fehlen 310.000 bezahlbare Wohnungen
In Berlin fehlen hunderttausende bezahlbare Wohnungen. Besonders groß ist der Mangel bei Single-Appartments.

Berlin hat ein Problem, das es mit 76 deutschen Großstädten teilt. 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen fehlen in Deutschland. Zu diesen Ergebnissen kommt eine am Montag veröffentlichte Studie von Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Demnach fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen, darunter vor allem rund 217.000 Apartments mit weniger als 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte.

“Wir haben nun untersucht, wieviel tatsächlich leistbare Wohnungen im Bestand jetzt schon fehlen”, erklärt der Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213968067/In-Berlin-fehlen-310-000-bezahlbare-Wohnungen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Berechtigt eine Geruchsbelästigung, die auf Gerüche zurückzuführen ist, die durch ein in der Trockenbauwand der Küche befindliches schadhaftes Rohr, durch das Abwasser und Gerüche austreten, verursacht wird, zur Mietminderung?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 342/17, Urteil vom 01.03.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Die Miete war im November 2015 gemäß § 536 Abs. 1 BGB in dem vom Amtsgericht festgestellten Umfang gemindert. Denn die Mietsache war in ihrer Gebrauchstauglichkeit i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB beeinträchtigt. Das Amtsgericht hat zutreffend festgestellt, dass durch das in der Trockenbauwand der Küche befindliche schadhafte Rohr jedenfalls seit Januar 2015 bis zu dessen Reparatur im Dezember 2015 Abwasser und Gerüche ausgetreten sind, die in der streitgegenständlichen Wohnung zu einer regelmäßig auftretenden – und nicht lediglich unerheblichen – Geruchsbelästigung geführt haben. Die Kammer teilt die Beweiswürdigung des Amtsgerichts einschränkungslos. Auch die Bemessung der Minderungsquote in Höhe von 10% ist unter Berücksichtigung der offenen Raumgestaltung der Wohnung, die eine Verteilung des unangenehmen Geruchs auf alle Wohnbereiche begünstigt hat, sowie unter Berücksichtigung des regelmäßigen Auftretens der Geruchsbeeinträchtigungen, ebenfalls nicht zu beanstanden. Eine Minderung für Januar und März 2016 schied aus, da der Mangel mit Ablauf des Dezember 2015 beseitigt worden ist. Das nimmt die Berufung auch unangefochten hin.”

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

ZITTY am 10.04.2018: Die Demo am 14.4. – WIDERSETZEN – »Berlin ist noch zu retten!«

Eine Demo, 188 Gruppen – von Mieterinitiativen über Gewerkschaften bis zum Türkischen Bund. So vielstimmig war der Protest gegen den Mietenwahnsinn in Berlin noch nie. Die neue Solidarität kann die Zukunft der Stadt verändern.

Berlin hat ein Problem. Die Stadt wird verkauft und die Anlage muss sich rentieren. Die Mieten steigen, und je mehr Profit winkt, desto aggressiver agieren Vermieter, um Altmieter loszuwerden. „Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist extrem“, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Vermieter locken, drohen, lassen Häuser verfallen, stellen Gas und Wasser ab. Nachbarschaften werden auseinandergerissen, die Bevölkerung im S-Bahn-Ring wird ausgetauscht. Rund 7.000 Zwangsräumungen gibt es in Berlin im Jahr. Das Spiel namens Ausverkauf ist alt, es begann in den Neunzigern und geht auf seine Endphase zu. Doch jetzt ist etwas neu daran: Der Widerstand ­feiert Erfolge.

AMV im Lichte der Presse:

ZITTY am 10.04.2018: Die Initiativen der Demo
Am 14.4. findet die Große WIDERSETZEN -Demo statt. Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn. Wer ist auf der Demo vertreten? Hier stellen sich mehr als 30 der teilnehmenden Initativen in eigenen Worten vor:

AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Seit: 2014
Aktivisten/Mitglieder: 300

Das Problem: Wir haben unser Beratungsbüro in der Deutsche Wohnen Großsiedlung Falkenhagener Feld und jeden Tag mit den Methoden der Deutsche Wohnen zu tun: unberechtigte Mieterhöhungen, Nichtanerkennen des Berliner Mietspiegels, falsche Betriebskostenabrechnungen, schleppende Mängelbeseitigung.

Waffen: Kiezversammlungen mit weit über 100 Teilnehmern und Öffentlichkeitsarbeit. Wir bieten Unterstützung bei Mieter- und Verbraucherproblemen und sammeln Unterschriften zur Verschärfung der Mietpreisbremse, derzeit schon 40.000.

Erfolge: Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau und Erstattung von unberechtigten Betriebskostenpositionen.

Warum #Mietenwahnsinn-Demo? Berlin braucht eine neue Wohnungs- und Mietenpolitik.

https://www.zitty.de/die-initiativen-der-demo/

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

DER TAGESSPIEGEL am 09.04.2018: Wohnen in Berlin – Demo gegen „Mietenwahnsinn“

182 Initiativen und Organisationen rufen zur Demonstration am Samstag gegen steigende Mieten auf. Die Veranstalter rechnen mit über 4000 Teilnehmenden.

Insgesamt 182 Initiativen und Organisationen sind dabei, sie rechnen mit über 4000 Teilnehmern: Bündnisse von Künstlern, Gewerbetreibenden, Migranten, Eltern und deren Kitas, Erzieher, deren Jugendclubs von Schließung bedroht sind, Mieter und andere Berliner – sie alle demonstrieren an diesem Sonnabend „Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn“.

Die Demonstration startet am Samstag, den 14. April, um 14 Uhr am Potsdamer Platz. Die Route führt über Leipziger Straße, Mauerstraße, Friedrichsstraße, Hedemannstraße, Wilhelmstraße, Mehringdamm, Obentrautstraße, Großbeerenstraße, Yorckstraße bis zur Goebenstraße.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnen-in-berlin-demo-gegen-mietenwahnsinn/21156652.html

Pressemitteilung 17/2018

Beabsichtigte gesetzgeberische Korrekturen bei der Mietpreisbremse genügen nicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 10.04.2018 auf den Offenen Brief des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. vom 26.03.2018 zur Verbesserung und zur Verschärfung der Mietpreisbremse mitgeteilt, dass derzeit gesetzgeberische Vorschläge dergestalt vorbereitet würden, dass ein gesetzlicher Auskunftsanspruch des Vermieters hinsichtlich der Vormiete geschaffen und die Anforderungen an die nach dem Gesetz erforderliche Rüge des Mieters hinsichtlich der zulässigen Miete herabgesetzt werden.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt zwar die Erarbeitung gesetzgeberischer Vorschläge zur Verbesserung der Mietpreisbremse, hält jedoch die beabsichtigten Korrekturen für absolut unzureichend“, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Allein die Einführung eines gesetzlichen Auskunftsanspruchs sowie die Senkung der Anforderungen an die erforderliche Rüge genügen nicht, um aus einem zahnlosen Tiger eine abschreckende Mietpreisbremse zu machen. Hierzu bedarf es vielmehr weiterer gesetzlicher Korrekturen wie eines zeitlich erweiterten Rückzahlungsanspruchs für Mieter von Anbeginn des Mietverhältnisses an, der Abschaffung der Ausnahmen der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen, der Einführung von Sanktionen, der Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln sowie der Erweiterung des Bezugszeitraums des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB von vier auf zehn Jahre“, so Eupen. „Solange CDU/CSU und SPD zu derartigen gesetzgeberischen Reparaturen nicht bereit sind, verpufft die Mietpreisbremse und führt nicht zu einem langsameren Mietenanstieg“, meint Eupen.

Berlin, den 13.04.2018

Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV

Bundesministerium der Justiz

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

INFOradio am 09.04.2018: Kampf gegen steigende Mieten in Berlin

Mietenwahnsinn widersetzen“, das ist das Motto einer Demonstration am kommenden Wochenende. Aufgerufen dazu hat ein Bündnis von mehr als 180 Berliner Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Mitglieder setzen sich gegen Verdrängung, Zwangsräumung und für soziales Wohnen ein. Zum ersten Mal sind so viele vereint, sagen sie.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/wirtschaft_aktuell/201804/226242.html